Afghane mit Messer will Frau vergewaltigen, kommt aus der Haft frei und kann nicht abgeschoben werden

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Afghane mit Messer will Frau vergewaltigen, kommt aus der Haft frei und kann nicht abgeschoben werden
Bildquelle: NiUS

Ein afghanischer Sexualstraftäter, der eine Haftstrafe von drei Jahren und acht Monaten verbüßt hat, lebt seit einigen Tagen frei in Bünde im Kreis Herford (NRW) und kann nicht abgeschoben werden. Darüber berichtet das Westfalen Blatt. Obwohl das Ausländeramt des Kreises Herford nach seiner Verurteilung die Abschiebung anstrebte, blockiert das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) dies bis heute.

Der 24-jährige Afghane Abdulbasi R. war 2021 in Bielefeld nachts in das Schlafzimmer eines Paares eingedrungen und hatte versucht, die Frau mit gezücktem Messer sexuell zu missbrauchen. In der Nacht zum 12. Juli 2021 kletterte er auf den Dachbalkon der Nachbarn und drang gegen 3:30 Uhr mit einem 30 Zentimeter langen Messer durch die offene Tür in die Wohnung ein.

Die Stadt Bünde in NRW

Der Afghane nahm die 49-jährige Frau daraufhin in den Würgegriff und drohte, sie mit dem Messer zu töten. R. forderte Sex, doch als er der Frau unter das Nachthemd fasste, wehrte die sich heftig. Sie biss den Täter, und ihr Lebensgefährte wurde wach. Dem Paar gelang es, den Angreifer in die Flucht zu schlagen. Zum Tatzeitpunkt soll Abdulbasi R. einen Alkoholwert von 2,0 Promille im Blut gehabt haben.

Ausgerechnet diesen Verbrecher kann die Bundesrepublik nicht abschieben. Dabei verweist das BAMF auf die Menschenrechtslage in Afghanistan, die für ein Abschiebeverbot sorgt. Nach Paragraf 60/5 des Aufenthaltsgesetzes verbietet die Menschenrechtskonvention eine Abschiebung, wenn in Afghanistan Gefahren für Leib, Leben oder Freiheit drohen. „Das bedeutet, dass es nach diesem Paragrafen unerheblich ist, was ein Ausländer in Deutschland getan hat. Es kommt nur darauf an, was ihn in seiner Heimat erwartet“, so der BAMF-Sprecher Jochen Hövekenmeier. Ihm zufolge gilt für den jungen Afghanen dort die „vollständige Verelendung“.

Das hilft der Kommune vor Ort nicht. „Es muss jetzt gehandelt werden“, so Landrat Jürgen Müller (SPD) gegenüber dem Westfalen Blatt. Er verweist auf das Aufenthaltsgesetz, das bei Sexualdelikten bereits ab einer Haftstrafe von einem Jahr ein starkes Interesse Deutschlands an einer Ausweisung sieht. „Das BAMF hält das Abschiebeverbot aber bis heute aufrecht.“

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