AfD will Verfassungsbeschwerde gegen Einstufung als „Verdachtsfall“ einlegen

vor 11 Monaten

AfD will Verfassungsbeschwerde gegen Einstufung als „Verdachtsfall“ einlegen
Bildquelle: Apollo News

Die AfD hat angekündigt, Verfassungsbeschwerde gegen die Einstufung als rechtsextremistischer „Verdachtsfall“ einlegen zu wollen. 2021 hatte der Verfassungsschutz die Partei als „Verdachtsfall“ eingestuft. Seitdem geht sie juristisch dagegen vor, scheiterte aber in den unteren Instanzen. Am 13. Mai 2024 entschied das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, dass die Einstufung rechtens sei. Eine Revision des Verfahrens war nicht zugelassen worden.

Daraufhin legte die AfD Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein. Dieses entschied am 22. Juli ebenfalls, dass die Einstufung rechtens sei und eine Revision ausgeschlossen sei. Nun wendet sich die Partei an das Verfassungsgericht. Die AfD habe „eine umfangreich begründete Verfassungsbeschwerde“ eingereicht und „mehrere Grundrechtsverletzungen, aber auch die Verletzung elementarer rechtsstaatlicher Verfassungsvorgaben wie des Rechts auf den gesetzlichen Richter, gerügt“, heißt es in der Pressemitteilung vom Donnerstag.

Die Vorsitzenden Tino Chrupalla und Alice Weidel sagen laut der Pressemitteilung: „Die AfD wird alle ihr in einem Rechtsstaat zur Verfügung stehenden Mittel ausnutzen, um sich und vor allem ihre Mitglieder vor diesen haltlosen staatlichen Beschimpfungen des Verfassungsschutzes zu beschützen.“ Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts könne in einem Rechtsstaat keinen Bestand haben. Denn legale Äußerungen würden als verfassungsfeindlich eingestuft werden.

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