Am 2. Mai stufte das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die AfD bundesweit als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ ein. Die Behörde berief sich dabei auf ein 1.100-seitiges Gutachten, das, wie sich herausstellte, weder veröffentlicht noch extern geprüft wurde. Damit erhielt erstmals eine in allen Parlamenten vertretene Partei den schärfsten Extremismus-Stempel. Und das, ohne öffentliche Beweise.
Nur sechs Tage später folgte nun der Rückzieher: Nachdem die AfD beim Verwaltungsgericht Köln Klage und Eilantrag eingereicht hatte, gab das BfV eine Stillhaltezusage ab. Das bedeutet, dass die Partei bis zur Entscheidung im Eilverfahren nicht mehr öffentlich als „gesichert rechtsextrem“ bezeichnet werden darf. Die Pressemitteilung vom BfV verschwand von der Website.
Dieser plötzliche Kurswechsel wirft tatsächlich mehr Fragen auf, als er beantwortet. In einer Demokratie muss Extremismus offengelegt werden – klar – aber doch bitte transparent. Wer eine Oppositionspartei mit rund zehn Millionen Wählern quasi über Nacht zu Verfassungsfeinden erklärt, ohne seine Belege offenzulegen, riskiert, das Vertrauen in rechtsstaatliche Verfahren auszuhöhlen. In meinen Augen verstärkt die Stillhaltezusage den Eindruck, dass die Grundlage der Hochstufung nicht stabil genug war, um einer sofortigen gerichtlichen Prüfung standzuhalten.
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