Welche Leistungen eine gesetzliche Krankenversicherung ihren Versicherten anbieten muss, regelt der „Gemeinsame Bundesausschuss“. Eine Art Selbstverwaltung des Gesundheitswesens. Über den Katalog hinaus, den der Ausschuss festlegt, können die Kassen weitere Leistungen freiwillig anbieten. Der Strauß dieser Angebote ist bunt. Wie die Fachseite Gesetzlichekrankenkassen.de aufführt, gehören dazu: zusätzliche Impfungen, medizinische Vorsorge an Kurorten, zusätzliche Kostenübernahme bei Brillen oder Hörgeräten sowie eine Rufbereitschaftspauschale für Hebammen.
Diese Leistungen sollen die gesetzlichen Krankenversicherungen künftig nicht mehr bezahlen, hat Andreas Gassen in den Zeitungen des RND vorgeschlagen. Indem solche Angebote gestrichen würden, ließe sich im Jahr rund eine Milliarde Euro einsparen. Sie seien mitunter ein „Nice to have“, argumentiert Gassen. Aber in Zeiten steigender Kassenbeiträge könnte und müsste auf sie verzichtet werden. Zumal die Kassen solche Leistungen oft nur anböten, um damit Kunden zu werben oder fester an sich zu binden.
Manche dieser Leistungen sind öffentlich umstritten. Etwa der Kauf von Fitnesstrackern auf Kosten der Versicherten-Gemeinschaft. Oder die Homöopathie. Die wollte bereits Karl Lauterbach (SPD) in seiner Zeit als Bundesgesundheitsminister streichen – scheiterte damit aber am Widerstand der Kassen. Deren Marketingberater schätzen die Homöopathie, weil diese bei Frauen beliebt ist – und diese wiederum oft in den Familien über die Wahl der Kasse entscheiden.
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