Der ägyptischstämmige österreichische Imam ist nun rechtskräftig vom Vorwurf der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und der Verhetzung freigesprochen – der erste Terrorprozess als Folge der Polizeiaktion „Operation Luxor“ gegen mutmaßlich radikale Islamisten endete mit einer Urteilsbegründung, die bei Islam-Experten für Kopfschütteln sorgt.
Der Angeklagte hatte in einer Predigt aus dem Jahr 2014 in einer Wiener Moschee die Führer der Hamas als „Gotteskrieger“ und „Jihad-Verbände“ gepriesen, die sich „für Allah opfern“. Er prophezeite das Verschwinden Israels „vom Erdboden durch die Hand von Männern, die sich Gott verschrieben haben“. Ein Video mit ähnlichen Inhalten war ebenfalls Teil der Anklage. Dieses Beweismaterial stammte aus den Ermittlungen nach den Hausdurchsuchungen im Rahmen der „Operation Luxor“, die nach dem Wiener Terroranschlag vom November 2020 gegen mutmaßliche Netzwerke der Muslimbruderschaft und mögliche Unterstützer der Hamas durchgeführt worden waren.
Der Richter sah jedoch keine strafbare Handlung: Zwar sei der Imam Anhänger einer „radikaleren Auslegungsform“ des Islam, diese sei jedoch von Meinungs- und Religionsfreiheit gedeckt. Die Hamas sei zwar eine Terrororganisation, aber auch „eine gewählte Vertretung der Palästinenser im Gazastreifen“, meinte der Richter. Und: Da die inkriminierten Aussagen vor dem Massaker vom 7. Oktober 2023 lägen, könne man sie nicht als Unterstützung einer Terrorgruppe werten. Der Richter fragte den Angeklagten sogar: „Haben Sie einen Terroranschlag goutiert? Nein. Das, was Sie goutiert haben, ist der militärische Kampf gegen das israelische Regime.“ Beim Verhetzungsvorwurf argumentierte das Gericht, der Begriff „Zionisten“ bezeichne „eine Weltanschauung, eher eine politische Anschauung“ und falle damit nicht unter den Tatbestand. Ohne Terrorverurteilung sei der Vorwurf ohnehin verjährt.
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