Die Bundestagswahl 2025 brachte eine bedeutende Veränderung mit sich: Erstmals sicherten sich Wahlkreiskandidaten mit den meisten Erststimmen nicht automatisch einen Sitz im Parlament. Hintergrund dieser Neuerung ist die sogenannte „Zweitstimmendeckung“, die eingeführt wurde, um die Zahl der Abgeordneten auf maximal 630 zu begrenzen.
Diese Reform führte dazu, dass in 23 der 299 Wahlkreise Kandidatinnen und Kandidaten trotz Wahlsiegs im eigenen Wahlkreis keinen Platz im Bundestag erhielten. Besonders stark traf es die CDU: 15 ihrer Wahlkreisgewinner konnten nicht ins Parlament einziehen. Auch andere Parteien waren betroffen – viermal die AfD, dreimal die CSU und einmal die SPD.
Regional gesehen trat dieses neue Phänomen besonders häufig in Baden-Württemberg auf, wo sechs Wahlkreisgewinner leer ausgingen. In Hessen war dies in fünf Wahlkreisen der Fall, in Bayern und Rheinland-Pfalz jeweils dreimal. Auch in Bremen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein verlor je ein Wahlkreissieger den direkten Zugang zum Bundestag. Konkret ist in Schleswig-Holstein der Wahlkreis Flensburg betroffen, der Wahlkreis des noch amtierenden Bundeswirtschaftsministers Robert Habeck wurde von der CDU betroffen.
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