Man stelle sich vor, man braucht schnell einen Arzt und geht ins Krankenhaus. Aber dann steht man vor den Türschildern der Krankenhaus-Angestellten und muss sich zunächst den halben Lebenslauf von „Herrn Ahmad Al-Khatib, Tabib al-Batinah (Arabische Republik Syrien)“ oder von „Frau Ionescu, Medic Specialistă (Rumänien)“ durchlesen, bevor man als Patient weiß, wer einen überhaupt behandeln darf.
Die Personen sind ausgedacht. Herr Al-Khatib darf in dem Beispiel nur in der Inneren Medizin arbeiten, während Frau Ionescu nur im Bereich der Kardiologie tätig werden darf. Allerdings nur für eine befristete Zeit und nur an einem spezifischen Standort, zum Beispiel dem örtlichen Kreiskrankenhaus. Das klingt absurd. Ist es auch. Aber so in der Art sieht es ein Gesetzesentwurf vor, den die Bundesregierung während einer Kabinettstagung in der Villa Borsig besprochen hat.
In einer Pressekonferenz 1. Oktober hat Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) in wenigen Worten mitgeteilt, dass die Regierung das Gesetz durchbringen werde: Vor allem würden „Pflegekräfte“ dringend benötigt und durch das neue Anerkennungsverfahren könnten Fachkräfte aus dem Ausland schneller in Deutschland tätig werden, sagt Merz. Komisch. Denn eigentlich beschränkt sich der „Referentenentwurf zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen“ zunächst auf Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Hebammen. Also nicht auf Pflegekräfte.
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