Die Bundesregierung will offenbar einen noch massiveren Angriff auf das Informationsfreiheitsgesetz vorantreiben als bisher bekannt. Der MDR berichtet über einen Vermerk aus dem Bundesinnenministerium vom Februar dieses Jahres, der zusätzliche Einschränkungen für Politiker und Journalisten vorsieht. Zudem soll der Informationsanspruch grundsätzlich eingeschränkt und mit dem Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit eine zentrale Kontrollinstanz abgeschafft werden.
Die Vorschläge würden den Zugang zu staatlichen Informationen erheblich erschweren. Besonders weitreichend ist der Vorschlag, die Aufgabe des Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit vollständig abzuschaffen. Dafür könnte Paragraph 12 des Informationsfreiheitsgesetzes gestrichen und das zuständige Referat beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit aufgelöst werden. Bislang können sich Bürger an diese Stelle wenden, wenn sie ihre Rechte auf Informationszugang verletzt sehen. Zudem kontrolliert der Bundesbeauftragte, ob andere Bundesbehörden das Gesetz korrekt anwenden. Er ist also der Wächter dieses Gesetzes.
Auch Journalisten und Bundestagsabgeordnete könnten künftig vom Informationsfreiheitsgesetz ausgeschlossen werden. Das Reformprogramm des Koalitionsausschusses sieht bereits vor, Auskunftsansprüche auf natürliche Personen zu beschränken, die ein berechtigtes Interesse nachweisen und die gewünschten Informationen nicht über andere Regelungen erhalten können. Der interne Vermerk zeigt nun, auf wen diese Regelung offenbar zielt: Journalisten sollen auf das Presserecht, Abgeordnete auf ihr parlamentarisches Fragerecht verwiesen werden.
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