In Niedersachsen wurde ein Mechanismus etabliert, der das Demokratieprinzip aushebelt. Politiker werden vom Wahlzettel getilgt, weil sie einer Oppositionspartei angehören. NIUS liegen die Gutachten vor, in denen ihre vermeintlich mangelnde Verfassungstreue begründet wird. Sie lesen sich wie Dokumente aus einer überwunden geglaubten Zeit, verfasst in fensterlosen Büroräumen, in denen Bürokraten an der Diffamierung und Zersetzung des politischen Gegners arbeiten.
Niedersachsen geht inzwischen recht offen in eine Diktatur über. Um einen Regierungs- und Kurswechsel zu vereiteln und den Volkswillen zu missachten, hat die Regierung ein autoritäres System etabliert, das darauf hinausläuft, dass sie selbst entscheidet, ob die Opposition noch zur Wahl zugelassen wird. Der Wissenschaftler und Professor Christian Rieck stellte das, was in Niedersachsen geschieht, in einem ironischen Beitrag den Vorgängen in Nicaragua gegenüber. Die angekündigte Abschaffung der Wahlen durch Präsident Ortega kommentierte er so: „Das sind doch Amateure. Profis hätten aussichtsreiche Gegenkandidaten nicht zur Wahl zugelassen.“ Damit trifft Rieck den Nagel auf den Kopf.
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In Niedersachsen wurde ein Mechanismus eingeführt, der das Prinzip freier Wahlen offen attackiert. Die rechtliche Grundlage wurde erst vor Kurzem geschaffen: SPD und Grüne haben im April 2026 eine Änderung des niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes beschlossen. Dadurch können Wahlleiter Kandidaten für kommunale Spitzenämter bei Zweifeln an ihrer Verfassungstreue der Kommunalaufsicht melden. Anhaltspunkt für solche Zweifel ist die Mitgliedschaft in der AfD, die nach Auffassung linker Regierungen eine rechtsextremistische Partei ist.
Linke Regierungen verleihen dieser Auffassung amtlichen Charakter, indem sie die Verfassungsschutzbehörden Berichte über die Oppositionspartei verfassen lassen, in denen ihr angeblich ein rechtsextremer Charakter nachgewiesen wird. Die Mitgliedschaft in einer vom Verfassungsschutz derart eingestuften Partei führt nun also zu einem Prüfverfahren. Die Prüfbehörde verfasst anschließend ein Gutachten, „Votum“ genannt, das in Argumentation und Duktus wie die entsprechenden Verfassungsschutzberichte aufgebaut ist.
Mehrere Fälle von AfD-Politikern sind inzwischen bekannt, bei denen ein Wahlausschluss droht. Im Fall des Bundestagsabgeordneten Martin Sichert sind nun Fakten geschaffen worden. Er wird nicht zur Wahl als Landrat zugelassen, weil er Mitglied der AfD ist.
Martin Sichert im Bundestag. Besondere Aufmerksamkeit erlangte er durch seinen Einsatz für die vom IS verfolgten Jesiden und bei der Aufarbeitung der Corona-Politik.
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