Böhmermann schon wieder: Am 9. Mai 2025 hatte er unter dem Titel „Rechte Youtuber – Das Vorfeld der AfD“ die Identität eines anonymen Youtubers offengelegt. Schier geheimdienstliche Methoden brachten die ZDF-Schnüffler zum Einsatz, um die Identität des Youtubers herauszufinden: seinen Namen, seine Ausbildung, den Wohnort seiner Eltern, die schließlich von Reportern belagert wurden. Und um den Youtuber dem sozialen Tod auszusetzen. Immerhin warfen ihn die Kollegen seiner Musikgruppe hinaus.
„Doxxing“ heißt das: Aufbauend auf zusammengeflickten Fetzen aus dem Netz werden „Docs“ (Dokumente), auch sehr persönliche Daten zusammentragen, um die Anonymität des Opfers zu zerstören, es in ein schlechtes Licht zu rücken und in die Öffentlichkeit zu zerren. Das ist eigentlich ein Verstoß gegen Strafgesetzbuch (StGB) § 126 a – überschrieben mit: „Gefährdende Verbreitung personenbezogener Daten“. TE hat über den Doxxing-Skandal im Mai 2025 zweimal berichtet.
Nun musste/durfte sich aufgrund von 183 Programmbeschwerden der 60-köpfige ZDF-Fernsehrat mit diesem Böhmermannschen Doxxing befassen. Und siehe da und wie nicht anders zu erwarten: Der ZDF-Fernsehrat hat einstimmig (!) entschieden, dass Böhmermanns Redaktion „sorgfältig und verantwortlich“ gehandelt habe.
DRAMA IN REGENSBURG: Geiseldrama beendet! SEK nimmt Verdächtigen fest - Ein Toter | STREAM










