Dem parteilosen Kulturstaatsminister Wolfram Weimer fällt es weiterhin sichtlich schwer, sein politisches Amt von geschäftlichen Aktivitäten oder von möglichen konfligierenden geschäftlichen Interessen zu separieren.
Wie die Tegernseer Zeitung berichtete, erschien am 13. Januar dieses Jahres ein Eintrag im Handelsregister des Münchner Amtsgerichts mit Bezug auf Wolfram Weimer.
Dort wurde ein Unternehmen mit der Firmierung Weimer Neureuth GmbH aufgeführt, das Wolfram Weimer als alleinigen Geschäftsführer meldete und im Firmenzweck Tätigkeiten auflistete, die, wie schon im Falle seiner Weimer Media Group, auf einen beratenden und redaktionellen Firmenzweck hinwiesen. Dabei handelt es sich um einen beruflichen Wirkungsbereich, der durch das geltende Ministergesetz explizit ausgeschlossen ist.
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