Die SPD steckt nicht erst seit heute in einem Umfragetief und ist mit derzeit rund 14 Prozent Wählerzuspruch vom Status einer Volkspartei so weit entfernt wie nie zuvor. Nun setzt die Partei zum letzten Aufbäumen an und plant detailliert das Verbot der AfD.
Über die Gründe, weshalb der Partei vor allem die Arbeiter in Scharen davonlaufen, muss man nicht lange spekulieren: Wirtschaftliche Talfahrt, explodierende Energie- und Lebensmittelpreise, Verfall der Infrastruktur, ungebremste Massenzuwanderung aus aufklärungsfernen Ländern, Gewaltkriminalität, Verwahrlosung des öffentlichen Raums, Bildungsnotstand, Genderwahn und Einschränkung der Meinungsfreiheit. Die Liste kann beliebig fortgeführt werden.
Wer nun aber geglaubt hätte, die Abwanderung der Stammwählerschaft würde zu einem Umdenken und einer Korrektur der Programmatik führen, sieht sich getäuscht. Denn die SPD hat anderes vor, wie sie erst auf dem letzten Parteitag mit überwältigender Mehrheit beschloss: Wenn immer mehr Bürger die AfD wählen, weil sie die Probleme wenigstens zur Kenntnis nimmt und anspricht, dann muss man halt dafür sorgen, dass sie verboten wird.
Die erste Hürde, die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextrem“, hat man unter Innenministerin Nancy Faeser (SPD) schon (fast) genommen, wobei besonders pikant ist, dass die öffentliche Bekanntmachung dieser Einstufung durch den Verfassungsschutz kurz vor dem Regierungswechsel auf Druck des Innenministeriums erfolgte. Das verstärkt den Eindruck, dass der Verfassungsschutz weisungsgebunden und keineswegs unabhängig agiert, wie auch der ehemalige Präsident des Bundesamtes Hans-Georg Maaßen in der Berliner Zeitung bestätigt: „Es wurde politisch entschieden, dass wir die AfD prüfen.“ In einem anderen Interview wirft er Faeser sogar vor, sie habe den Inlandsnachrichtendienst in ein „politisches Instrument“ verwandelt, das im sogenannten „Kampf gegen Rechts“ gezielt gegen die AfD eingesetzt werde.
Hans-Georg Maaßen, ehemaliger Verfassungsschutzpräsident: „Es wurde politisch entschieden, dass wir die AfD prüfen.“
Die zweite Hürde wäre die Zustimmung einer Mehrheit im Bundestag für das Stellen eines Verbotsantrags beim Bundesverfassungsgericht. Obwohl aus der Union gelegentlich skeptische Stimmen zu diesem Thema zu vernehmen sind, kann man fest davon ausgehen, dass sie einem entsprechenden Verbotsantrag genauso zustimmen wird wie die anderen Parteien. Dabei geht es ihr natürlich nicht um den Schutz der Verfassung bzw. des Grundgesetzes und schon gar nicht um die drohende Machtergreifung einer „Nazipartei“, sondern ausschließlich um die Sicherung der eigenen Pfründe. Jeder gewählte AfD-Abgeordnete nimmt einem Vertreter der etablierten Parteien sozusagen „den Platz weg“ mit allen damit verbundenen Privilegien. Darunter leidet vor allem – wie oben beschrieben – die SPD, was ihren besonderen Eifer bei der Verbotsdebatte erklärt.
Die dritte und entscheidende Hürde ist das Bundesverfassungsgericht, das in der Vergangenheit hohe Ansprüche an derlei Verbotsanträge stellte, denen das inzwischen nicht mehr ganz so geheime Gutachten des Verfassungsschutzes zum Kasus AfD kaum gerecht werden könnte, dessen Vorgehen in dieser Sache zudem von zahlreichen Rechtsexperten kritisiert wird.
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