Mit einem ausführlich begründeten Beschluss hat der 10. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) die Pressefreiheit und den Auskunftsanspruch von Medien gegenüber Justizbehörden nachhaltig gestärkt. Damit hat das OVG die ablehnende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover korrigiert.
Wie kam es dazu? Wir wollten nicht hinnehmen, dass uns die Staatsanwaltschaft Hannover die Auskunft darüber verweigerte, aus welchem EU-Land ein in U-Haft sitzender Mann kommt. Dem vorausgegangen war ein umfangreicher E-Mail-Verkehr und ein längeres Telefonat mit der ersten Staatsanwältin und Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Hannover, Kathrin Söfker. Am Donnerstag dann eine E-Mail von Frau Söfker an mich mit einer Auskunft, die sie mir zuvor partout nicht erteilen wollte: Der inhaftierte 46-jährige Tatverdächtige ist rumänischer Staatsangehöriger.
Rechtsanwalt Dirk Schmitz kommentierte den Erfolg: „Die Entscheidung des OVG Niedersachsen vom 20.05.2026 (Az. 10 ME 174/26) ist ein Meilenstein für die Informationsfreiheit. Zugleich macht sie deutlich, dass staatliche Stellen – insbesondere Staatsanwaltschaften – nicht befugt sind, im Rahmen presserechtlicher Auskunftsansprüche eine politische Einordnung oder Bewertung des anfragenden Mediums vorzunehmen. Maßgeblich ist nicht die politische oder weltanschauliche Verortung eines Presseorgans, sondern allein dessen presserechtliche Berechtigung und der Gleichbehandlungsgrundsatz. Ein Staat, der Informationszugänge von vermuteten politischen Haltungen abhängig macht, würde die Freiheit der Presse und die Offenheit des demokratischen Diskurses in ihrem Kern gefährden.“
Worum ging es konkret? Am 1. Mai 2026 gegen 17:35 Uhr ereignete sich auf dem Spielplatz in Hannover-Badenstedt (Ostafrikastraße) eine schwere Gewalttat: Ein 46-jähriger Mann versuchte, ein dreijähriges Kind gewaltsam mitzunehmen. Die 58-jährige Großmutter des Jungen griff ein und wurde mehrfach mit einer Schere attackiert – sie erlitt Schnitt- und Stichverletzungen. Das Kind trug leichte Schürfwunden davon. Zwischen Täter und Opfern bestand nach polizeilichen Angaben keine Vorbeziehung. Der Beschuldigte wurde festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Die Polizei hatte bereits eine Pressemitteilung veröffentlicht, die Alter, Tatort, Tatvorwurf und das Fehlen einer Vorbeziehung enthielt – jedoch keine Nationalität.
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