Stefanie Hubig und Alexander Dobrindt geben ein schönes Ministerpaar ab. Eine Linke und ein Halbrechter in der Bundesregierung, aber vereint im Kampf für die Vorratsdatenspeicherung. Zweimal ging es schon schief. Aber bei bestimmten Themen kann die SPD sehr hartnäckig sein. 2008 gab es das erste SPD-Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, eingebracht von Justizministerin Brigitte Zypries; es scheiterte 2010 am Bundesverfassungsgericht. 2015 versuchte es Heiko Maas, sein Gesetz wurde 2023 gekippt. Nun will also Hubig ihren Versuch wagen, gerüstet auch mit dem Fall Fernandes und neuer SPD-Lyrik gegen „Hass im Netz“.
Letzte Woche beschloss das Kabinett einen neuen Gesetzentwurf, der die bislang je nach Anbieter verschieden praktizierte Datenspeicherung verpflichtend machen will. Teils nur für wenige Stunden bis hin zu einer Woche speichern die Anbieter bisher gewisse Daten. Sollte das neue Gesetz durch den Bundestag kommen, wären zukünftig alle Anbieter dazu verpflichtet, die IP-Adressen und Port-Nummern ihrer Nutzer für drei Monate zu speichern. Als skandalös gilt Kritikern vor allem, dass dies anlasslos und massenhaft geschehen soll.
Es geht aber nicht nur um IP-Adressen, wie gelegentlich behauptet wird. Hubig will daneben auch Verkehrs- oder Verbindungsdaten der Nutzer speichern. Daraus ist ablesbar, wer, wann, wie lange und mit wem über das Internet kommuniziert hat. Eine Liste abgehender Anrufe und verschickter SMS soll außerdem „eingefroren“ werden, sobald sich die Sicherheitsbehörden zum Zugriff entscheiden. Und auch mit der IP-Adresse lässt sich offenbar mehr anfangen. Beim Browsen hinterlässt der Nutzer überall im Internet Spuren seiner IP-Adresse. Seine Aktivitäten könnten also im Nachhinein rekonstruiert werden.
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