Die derzeit im schleswig-holsteinischen Landtag vertretenen Fraktionen wollen zentrale Regeln für Gerichte und Parlament ändern, bevor die AfD möglicherweise in den Landtag zurückkehrt. CDU, Grüne, SPD, FDP und SSW haben gemeinsam mehrere Vorlagen eingebracht, mit denen unter anderem die Besetzung des Landesverfassungsgerichts, die Bildung des Richterwahlausschusses und die Abwahl von Ausschussvorsitzenden neu geregelt werden sollen.
Die AfD wird in den Gesetzentwürfen nicht genannt. Der Adressat ist dennoch klar. Die Partei ist derzeit nicht im Kieler Landtag vertreten, lag in einer im April veröffentlichten Infratest-dimap-Umfrage für den NDR aber bei 15 Prozent. Bei der Landtagswahl 2022 war sie mit 4,4 Prozent an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert.
Nach außen sprechen die Fraktionen von „Resilienz“ und dem Schutz demokratischer Institutionen. Die SSW-Abgeordnete Sybilla Nitsch sagte den Kieler Nachrichten: „Wir erleben gerade weltweit, wie Demokratien von innen angegriffen werden.“ Gerichte würden unter Druck gesetzt, Parlamente blockiert und demokratische Regeln gezielt ausgereizt.
Die wichtigste Änderung betrifft das Landesverfassungsgericht. Dessen Mitglieder werden bislang mit einer Zweidrittelmehrheit des Landtags gewählt. Eine Fraktion oder mehrere Fraktionen mit mehr als einem Drittel der Sitze können eine Wahl damit verhindern.
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