„Von dem Islamischen Staat distanziert“: Berliner Jugendrichter ließen sich von CSD-Attentäter Abdul Ballout täuschen

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„Von dem Islamischen Staat distanziert“: Berliner Jugendrichter ließen sich von CSD-Attentäter Abdul Ballout täuschen
Bildquelle: Apollo News

Der nach seinem Anschlag auf den Christopher Street Day (CSD) in Berlin von der Polizei erschossene Abdul B. hat die Jugendrichter am Amtsgericht Tiergarten über seine islamistische Einstellung getäuscht. Er wurde dort am 12. Mai 2026 wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. Grund dafür war, dass er geplant hatte, nach Syrien zu reisen und sich dort der Terrororganisation „Islamischer Staat“ anzuschließen. Entlastend wurde ihm jedoch angerechnet, dass er sich in der Hauptverhandlung „von dem Islamischen Staat distanziert hat“, wie es in der Urteilsbegründung heißt, die Apollo News vorliegt.

Das Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Tiergarten stufte diese Distanzierung als glaubwürdig ein und stellte deshalb in Aussicht, dass die Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden könnte. Die Generalstaatsanwaltschaft legte dagegen Berufung ein und forderte eine höhere Jugendstrafe. Innerhalb der nächsten sechs Monate sollte darüber entschieden werden, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird oder nicht. Am Samstag beging Abdul Ballout jedoch einen Terroranschlag: Er raste mit einem Auto in eine Menschenmenge auf dem Berliner CSD. Eine Frau starb, 29 Personen wurden verletzt.

Am 20. Mai 2025 war Abdul von Berlin über die Türkei in den Libanon gereist. Sein Ziel war es, sich dem IS anzuschließen. Er entwickelte den Wunsch, an der Seite von IS-Terroristen „gegen die erklärten ,Feindes des Islams‘ zu kämpfen“, heißt es in den Gerichtsunterlagen. Im Libanon nahm er dann Kontakt zu Menschen auf, die er für IS-Mitglieder hielt, und hoffte, dass diese ihm bei der Weiterreise nach Syrien helfen. Er wurde jedoch festgenommen und von einem libanesischen Militärgericht im Oktober 2025 zu drei Monaten Haft und einer Geldstrafe von 800.000 libanesischen Pfund verurteilt. Dann wurde er freigelassen. Am 17. November 2025 kehrte er nach Deutschland zurück.

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