Das steht im Urteil gegen den CSD-Attentäter Abdul Ballout

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Das steht im Urteil gegen den CSD-Attentäter Abdul Ballout
Bildquelle: NiUS

Ein Urteil des Amtsgerichts Tiergarten vom Mai 2026 (liegt NIUS vor) beschreibt den späteren CSD-Attentäter Abdul Ballout als „tiefgläubig“. Demnach habe er fünfmal täglich gebetet, regelmäßig das Freitagsgebet besucht und von Sozialleistungen und einem Taschengeld gelebt.

Das Gericht verurteilte ihn damals wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten, setzte deren Vollstreckung jedoch zunächst zur Vorbewährung aus.

Blumen wurden im Gedenken an die Opfer niedergelegt.

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