Kritik ist erlaubt – wenn der Verfassungsschutz sie für angemessen hält

vor etwa 1 Jahr

Kritik ist erlaubt – wenn der Verfassungsschutz sie für angemessen hält
Bildquelle: Tichys Einblick

Während der Corona-Krise ließen sich die Proteste gegen das Impf-Reglement nicht sauber in das alte Links-Rechts-Muster der Politik einordnen. Um diese Bestrebungen trotzdem polizeilich und verfassungsschutzrechtlich erfassen zu können, wurde beim Bundesverfassungsschutz die Idee einer „verfassungsrechtlich relevanten Verunglimpfung des Staates“ eingeführt.

Die Idee war simpel: Wer den Staat über ein gewisses Maß kritisiert, dem kann zur Last gelegt werden, dass er den Staat, seine Politiker oder seine Institutionen verunglimpft. Diese Idee ist mittlerweile zum Selbstläufer geworden. So wurde ein Sonderstrafrecht eingeführt, das Meinungsäußerungen unter Strafe stellt, die „geeignet sind“, das „Wirken“ von Politikern „erheblich zu erschweren“.

Im vormals geheimen Gutachten des Bundesverfassungsschutzes zur AfD wird dieser Gedanke aufgegriffen:

„Auch wenn es einer politischen Partei nicht darauf ankommt, die parlamentarische Demokratie abzuschaffen und durch ein anderes System zu ersetzen, kann angenommen werden, dass eine auf das Außerkraftsetzen des Demokratieprinzips gerichtete Verhaltensweise vorliegt, wenn es einer Partei darum geht, das Vertrauen der Bevölkerung in die Demokratie zu erschüttern, um sich die Gunst der Wählerinnen und Wähler zu sichern.“

Und weiter schreibt der Verfassungsschutz:

„Vor diesem Hintergrund kann bei Äußerungen, die darauf abzielen, das Vertrauen der Bevölkerung in die parlamentarische Staatsverfassung als Ganzes in Frage zu stellen, durchaus angenommen werden, dass diese über eine zulässige Machtkritik hinausgehen und auf ein Außerkraftsetzen des Demokratieprinzips gerichtet sind.“

Der Verfassungsschutz gesteht der Opposition zwar das Recht zu, auf „etwaige bestehende Missstände des parlamentarischen Systems“ hinzuweisen. Aber:

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