Die Vergewaltigungen von Mazan: 20 Jahre Haft für Dominique Pelicot

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Die Vergewaltigungen von Mazan: 20 Jahre Haft für Dominique Pelicot
Bildquelle: Tichys Einblick

92 Mal wurde Gisèle Pelicot vergewaltigt. Ihr eigener Ehemann hatte sie mit Hilfe von Medikamenten bewusstlos gemacht, um sich selbst an ihr zu vergehen und dies zu filmen. Schließlich ging er dazu über, andere Männer einzuladen, es ihm gleichzutun. Über 70 Männern lieferte er seine Frau über einen Zeitraum von neun Jahren aus; 51 konnten identifiziert werden und mussten sich vor Gericht verantworten, einer der Angeklagten hatte sich nach Marokko abgesetzt und wurde in Abwesenheit verurteilt.

Der Prozess, der mit Schuldsprüchen für alle 51 Angeklagten am Donnerstagmorgen vorläufig endete – die Verurteilten haben zehn Tage Zeit, um in Berufung zu gehen –, stellt jedoch keinesfalls einen Schlussstrich dar. Die Aufarbeitung der „Vergewaltigungen von Mazan“ hat noch nicht einmal begonnen, immer noch dominieren Entsetzen und Schock.

Allerdings zeigen die Urteile, dass eine gesellschaftliche Diskussion über Sexualverbrechen und den Umgang mit ihnen notwendig ist. Denn bis auf Dominique Pelicot, der zu 20 Jahren Haft verurteilt wurde, blieben die Haftstrafen unter dem von der Staatsanwaltschaft geforderten Maß. Lediglich zwölf statt der geforderten 17 Jahre etwa muss Jean-Pierre Marechal hinter Gittern. Er hatte zugegeben, Pelicots Beispiel gefolgt zu sein, und seine eigene Frau derselben Tortur ausgesetzt zu haben: Er verabreichte ihr Medikamente, vergewaltigte sie und lud seinerseits Pelicot dazu ein, es ihm gleichzutun. Der Anwalt Marechals hat bereits verkündet, dass dieser das Urteil akzeptieren werde. Zwischen drei und fünfzehn Jahren lauten die weiteren Urteile, wie gesagt durchweg weniger, als jeweils gefordert: Anscheinend wollte das Gericht den Tätern nicht zumuten, die gesamte Verantwortung für ihr Tun zu übernehmen – das durch ihr Tun verursachte Leid kann dem Opfer hingegen niemand abnehmen.

Das Verfahren stellt also keinesfalls einen Präzedenzfall dar, der den oft laxen Umgang der Justiz mit Sexualverbrechen korrigieren würde – und das, obwohl die Lücke, die zwischen Rechtsprechung und Gerechtigkeitsgefühl der Bevölkerung klafft, wohl in keinem anderen Bereich so groß ist.

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