Wenn der selbsternannte Chef der PLO, Mahmoud Abbas, die konkurrierenden Terror-Organisationen Hamas und Islamic Jihad, der Rat der Arabischen Liga, die UN, die EU, die Mehrheit des Bundestages und die gängigen NGOs begleitet von der Mehrheit der deutschsprachigen Massenmedien geschlossen Israel verurteilen, ist Argwohn angebracht.
Dieses Mal geht es um die Todesstrafe, die das israelische Parlament „Knesset“ mehrheitlich beschlossen hat. Das Gesetz liegt jetzt zur Überprüfung auf dem Tisch des Obersten Gerichts in Jerusalem. Es wird noch eine mittlere Ewigkeit vergehen, bis das Gesetz rechtskräftig sein wird, wenn überhaupt. Eines ist aber schon sicher und keine allzu große Überraschung: Israel steht bereits am Pranger.
Wann oder wo immer ein Gesetz zur Einführung oder Abschaffung der Todesstrafe geplant wurde – es war nie eine rein juristische Angelegenheit. Zeitgenössische Fälle haben Emotionen hochgespült, die dann in Gesetzesänderungen mündeten, die wiederum von tagesaktuellen Vorgängen beeinflusst wurden. Die letzte Todesstrafe in Großbritannien wurde 1964 vollzogen. Die Abschaffung des „Abolition of Death Penalty Act 1965“ hat das Königreich in hohem Maße der hartnäckigen Kampagnenarbeit des jüdischen Labour-Abgeordneten Sydney Silverman (1895–1968) zu verdanken. Ein Mehrfachmord in seinem Wahlkreis hat die Verabschiedung des Gesetzes damals noch einmal um vier Jahre verzögert.
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