Sturmgeschütz: So nennen selbst Parteifreunde Marie-Agnes Strack-Zimmermann von der FDP.
Die 68-jährige EU-Abgeordnete tritt seit Jahren auf, als sei sie die ukrainische Außenministerin (im übertragenden Sinn, versteht sich, aber inhaltlich schon sehr ähnlich). Wenn „MASZ“, wie sie in Kreisen der eigenen Partei – übrigens keineswegs liebevoll – genannt wird, mal wieder einen rausgehauen hat, dann denken viele im Publikum an die alte Weisheit:
Auf einen groben Klotz gehört ein grober Keil.
Bisher stellte sich die Justiz zumeist gegen den kritischen Bürger, wenn der zum groben Keil griff. Doch jetzt hat das Landgericht Köln in einem taufrischen Berufungsurteil den Angeklagten vom Vorwurf der Beleidigung von MASZ freigesprochen. Der Freispruch wirkt sich indirekt auch auf die vielfältigen zivilrechtlichen Verfahren aus, die Frau Strack-Zimmermann anstrengt. Und das kommt so:
FDP-Menschen haben oft einen ganz besonderen Geschäftssinn. Politisch sind sie womöglich nicht immer die Hellsten, die jüngsten Wahlergebnisse auf dem Niveau einer kaum noch messbaren Splitterpartei legen diesen Schluss jedenfalls nahe.
Aber wenn es ein paar Taler abzugreifen gibt, werden sie einfallsreich.
Der Paragraf zur „Politikerbeleidigung“ im Strafgesetzbuch eröffnet vielen Politikern viele Möglichkeiten, viele Taler abzugreifen. Die Neufassung des § 188 StGB war im April 2021 eine der letzten Amtshandlungen überhaupt von Angela Merkel. Es ist ein fraglos eines Rechtsstaats unwürdiges Machwerk. Von dieser politisch unverrückbaren Bewertung abgesehen, hat es unseren offenbar am Hungertuch nagenden Berufspolitikern aber immerhin eine neue Einkommensquelle erschlossen.
Dieses Potenzial hat Marie-Agnes Strack-Zimmermann wohl als Erste erkannt.
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