SWR muss Strafe zahlen, weil er Falschbehauptung nicht löschte

vor 10 Monaten

SWR muss Strafe zahlen, weil er Falschbehauptung nicht löschte
Bildquelle: Tichys Einblick

Gleich zweimal handelte sich der Südwestfunk (SWR) vor Gericht eine herbe Niederlage ein: Zum einen stellte das Landgericht Hamburg auf Klage des Staatsrechtlers Ulrich Vosgerau fest, dass der Sender zusammen mit dem NDR in einer Dokumentation über das von „Correctiv“ als „Wannsee 2.0“-Konferenz skandalisierte Potsdam-Treffen irreführende Darstellungen verbreitete. Hauptverantwortlich für diese Dokumentation zeichneten Filmregisseur Volker Heise und die Filmproduktionsgesellschaft Zero One GmbH.

Eine zentrale Aussage der Dokumentation wurde allen Verantwortlichen auf Antrag von Vosgerau verboten: Durch einen sinnentstellenden Zusammenschnitt von Äußerungen Vosgeraus wurde der Eindruck erweckt, er habe behauptet, dass „Correctiv“ die Information, was die Teilnehmer in Potsdam besprochen haben, durch den Verfassungsschutz bekommen habe. Tatsächlich sagte Vosgerau in seinem Interview mit den Filmemachern etwas anderes: Er mutmaßte, dass Correctiv selbst überwiegend erfolglos versucht hat, das Potsdam-Treffen mit einem Richtmikrofon abzuhören.

Außerdem versuchte die Anstalt sich mit dem Hinweis herauszuwinden, ihr Anwalt habe ihm nicht geraten, den Beitrag sofort, sondern nur innerhalb einer Tagesfrist zu ändern oder zu löschen. Darauf habe sich der SWR verlassen. Das OLG Hamburg wies den SWR darauf hin, dass er sich seine Entscheidungen schon selbst zurechnen lassen müsse. Der Gebührenzahler mag sich an der Stelle außerdem fragen, warum er dem SWR eigentlich eine nicht gerade gering ausgestattete Rechtsabteilung finanziert.

Publisher Logo

Dieser Artikel ist von Tichys Einblick

Klicke den folgenden Button, um den Artikel auf der Website von Tichys Einblick zu lesen.

Weitere Artikel