Wer „Demokratie“ sagt und Verbote meint: Der durchschaubare Reflex gegen Konkurrenz

vor 5 Monaten

Wer „Demokratie“ sagt und Verbote meint: Der durchschaubare Reflex gegen Konkurrenz
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Nach dem Kölner Beschluss des Verwaltungsgerichts will Bundesinnenminister Dobrindt nun das Faeser-Gutachten neu überprüfen, das er damals bei Amtsübernahme allenfalls oberflächlich angeschaut hatte. Auf BILD-Anfrage sagte eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums: „Im Zuge der Befassung mit dem Beschluss des Verwaltungsgerichtes Köln wird das Ministerium eine vertiefte Prüfung des Gutachtens vornehmen.“

Anlass des Beschlusses war, dass der Anwalt Christian Conrad im Auftrag der AfD am 5. Mai 2025 gegen die Hochstufung und die öffentliche Bekanntgabe der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ Klage und zugleich einen Eilantrag gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht hatte. Das VG Köln gab im Eilverfahren dem Kläger recht. In der Pressemitteilung des VG Köln heißt es: „Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf die Alternative für Deutschland (AfD) bis zum Abschluss des beim Verwaltungsgericht Köln anhängigen Hauptsacheverfahrens in erster Instanz nicht als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einstufen und behandeln. Auch die öffentliche Bekanntgabe einer solchen Einstufung muss das BfV vorläufig unterlassen. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln mit Beschluss vom heutigen Tag (26. Februar 2026) entschieden und damit einem Eilantrag der AfD im Wesentlichen stattgegeben.“

Im Frühjahr 2025 mag sich die umstrittene Sozialdemokratin Faeser gedacht haben, wenn sie schon das Amt der Bundesinnenministerin verlieren sollte, dann wollte sie wenigsten die Demokratie reduziert wissen. Und zwar um eine Partei, pikanterweise um eine Partei, der nicht zufällig weit mehr Wähler ihre Stimme geben als der SPD und die noch dazu die größte Oppositionspartei des Landes ist. Sie trieb sogar den Verfassungsschutz an, ein „Gutachten“ zu erarbeiten, das die AfD als gesichert rechtsextremistisch hochstufte, um einem Verbotsverfahren der AfD vorzuarbeiten. Am 2. Mai um 8 Uhr trieb Faesers Staatsekretär Hans Georg Engelke das BfV in einer internen Mail noch einmal zur Eile an, denn auf Wunsch der Ministerin „idealerweise gegen 10.00 Uhr“ sollte das BfV die Hochstufung der AfD in einer Presseerklärung öffentlich machen. Schließlich beabsichtigte „Frau Ministerin … im weiteren Verlauf des Tages eigene Öffentlichkeitsarbeit hierzu zu machen.“

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