Trotz massiver Kritik an der damaligen Beschaffungspolitik sehen die Ermittler keinen hinreichenden Anfangsverdacht für eine strafbare Handlung. Wie die Generalstaatsanwaltschaft Berlin mitteilte, habe die strafprozessuale Prüfung „keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat ergeben“. Damit endet ein Verfahren, das sich mit der umstrittenen Beschaffung von Schutzmasken durch das von Spahn geführte Bundesministerium für Gesundheit während der Hochphase der Corona-Politik befasste.
Die Ermittlungen waren aufgenommen worden, nachdem Medienberichte und politische Kritik den Verdacht aufgeworfen hatten, dass bei der Beschaffung Milliardenbeträge verschwendet worden sein könnten. Zwar bestätigten die Behörden gravierende wirtschaftliche Fehlentscheidungen – ein strafrechtlich relevantes Verhalten konnten sie jedoch nicht nachweisen.
Zu Beginn der Corona-Krise im Jahr 2020 stand Deutschland wie viele andere Länder unter enormem Druck, schnell große Mengen an Schutzmaterial zu beschaffen. Unter der Leitung von Spahn bestellte das Gesundheitsministerium laut offiziellen Angaben 5,8 Milliarden Schutzmasken im Gesamtwert von etwa 5,9 Milliarden Euro.
🔴 LIVESTREAM von OE24.TV










