Schuldunfähig: Messerangreifer von Aschaffenburg soll dauerhaft in Psychiatrie untergebracht werden

vor 9 Monaten

Schuldunfähig: Messerangreifer von Aschaffenburg soll dauerhaft in Psychiatrie untergebracht werden
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Nach dem tödlichen Messerangriff auf einen zweijährigen Jungen und einen Mann in Aschaffenburg hat das Landgericht Aschaffenburg entschieden, den Täter Enamullah O. dauerhaft in einer psychiatrischen Klinik unterzubringen. Der Vorsitzende Richter Karsten Krebs erklärte, der 28-jährige Afghane sei bei der Tat am 22. Januar schuldunfähig gewesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung hatten zuvor eine unbefristete Unterbringung gefordert. O. hatte über seinen Verteidiger gestanden, mit einem Küchenmesser einen zweijährigen Jungen marokkanischer Herkunft und einen 41-jährigen Deutschen getötet zu haben. Der Mann wollte einer Kinderkrippengruppe zu Hilfe kommen. Zudem verletzte der Täter ein weiteres Kind, eine Erzieherin und einen Passanten.

Ein psychiatrisches Gutachten bescheinigt O. eine paranoide Schizophrenie. Er habe Stimmen gehört, die ihm den Angriff befahlen. Gutachter Hans-Peter Volz hält es für wahrscheinlich, dass der Mann ohne Behandlung erneut „hochaggressive Taten“ begehen würde. „Das primäre Ziel seiner Attacke waren keine erwachsenen Menschen“, sagte Volz. Eine Simulation schließt er aus.

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