Kauf eines 12-jährigen Mädchens sei in Deutschland „nicht strafbar“

vor 8 Monaten

Kauf eines 12-jährigen Mädchens sei in Deutschland „nicht strafbar“
Bildquelle: Tichys Einblick

Zum dritten Mal steht die syrische Großfamilie A. vor dem Landgericht Essen. Der Prozess dreht sich um den Kauf eines damals 12-jährigen Mädchens in Syrien, das als „Braut“ nach Deutschland gebracht, verheiratet und misshandelt wurde.

Das Gerichtsverfahren wirft nicht nur ein grelles Licht auf kulturelle Praktiken, die mit dem deutschen Recht kollidieren, sondern auch auf Versäumnisse der Behörden und die Grenzen des Strafrechts. Die Öffentlichkeit verfolgt die Verhandlungen mit Kopfschütteln und fordert strengere Gesetze gegen solche Formen der Ausbeutung.

Der aktuelle Prozess, der in der Vorwoche eröffnet wurde, knüpft nahtlos an die Ereignisse an, die 2023 ans Licht kamen, berichtet die WAZ. Damals stießen die deutschen Behörden auf Unstimmigkeiten bei der Familie A., die aus Syrien stammt und sich größtenteils in Essen niedergelassen hat. Im Zentrum stand die vermeintliche Ehefrau von Wasim A., die offiziell als am 1. Januar 2005 Geborene galt und somit volljährig war.

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