Im März brachte der Bundestag eine Grundgesetzänderung auf den Weg, die das sogenannte „Sondervermögen“ ermöglichte: 500 Milliarden Euro Schulden für Infrastruktur und Klimaschutz. Im neuen Text des Grundgesetzes ist festgehalten, dass es sich dabei um „zusätzliche Investitionen“ handeln muss, also Ausgaben, die die Regierung nicht ohnehin tätigt. Doch genau das geschieht nicht. Vielmehr zeigt der Haushalts-Entwurf für das „Sondervermögen“, dass die Regierung sich nicht an die Vorgaben hält und zahlreiche Posten in das „Sondervermögen“ verschiebt, die zuvor als laufende Kosten aus dem Haushalt finanziert wurden.
Kritiker sprechen von einem „Verschiebebahnhof“, das heißt: Kosten, die ohnehin jedes Jahr im Haushalt anfallen, werden in das „Sondervermögen“ umgeschichtet, um im regulären Haushalt keine Kürzungen vornehmen zu müssen – und sich beispielsweise weiter die steigenden Kosten für die Sozialsysteme leisten zu können.
Besonders auffällig ist dies im Bereich Verkehr: Der Bundeshaushalt 2024 veranschlagte für Digitales und Verkehr insgesamt 44,1 Milliarden Euro. 2025 schrumpft diese Summe auf 38,2 Milliarden, 2026 sind es gar nur mehr 28,2 Milliarden Euro. Selbst ohne das Budget für Digitale Infrastruktur (2024: 2,3 Milliarden), das an das Ministerium für Digitales und Staatsmodernisierung gewandert ist, ist der Etat des Verkehrsministeriums damit um vier bzw. 14 Milliarden gesunken. Selbstverständlich wird nicht weniger für Verkehr ausgegeben, die Ausgaben werden nur verschoben – und über Schulden finanziert.
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