Querdenken-Gründer Michael Ballweg wurde am Donnerstagvormittag vor dem Landgericht Stuttgart in den meisten Punkten freigesprochen. Wegen Steuerhinterziehung in zwei Fällen und wegen „versuchter Steuerhinterziehung“ in drei Fällen verurteilt und verwarnt erhielt er eine Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen zu je 100 Euro, also insgesamt 3.000 Euro, wie das Gericht mitteilte. Die Strafe wurde dabei auf Bewährung ausgesetzt.
Bei den beiden Fällen von Steuerhinterziehung handelt es sich, um Umsatzsteuervoranmeldungen im Umfang von elf beziehungsweise acht Euro für Parfüm und eine Hundematte, die Ballweg über seine Firma abgerechnet hatte. Laut Gericht waren die Ausgaben jedoch rein privater Natur. Das berichtet Nius.
Mit dem Urteilsspruch gehen Jahre der juristischen Verfolgung von Ballweg vorerst zu Ende. Noch ist jedoch unklar, ob die Staatsanwaltschaft oder Ballweg in Berufung gegen das Urteil gehen werden, denn das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Laut Gericht soll Ballweg nun für den während der Untersuchungshaft und der Hausdurchsuchung entstandenen Schaden entschädigt werden. „Die Staatskasse trägt im Umfang des Freispruchs, also in wesentlichen Teilen, die dem Angeklagten durch dieses Verfahren entstandenen Kosten“, heißt es weiter.
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