Immer mehr Bürger stoßen bei der Durchsicht ihrer Patientenakten auf Einträge, die sie selbst überraschen. Diagnosen, von denen sie nie gehört haben, können schwerwiegende Folgen haben – vor allem dann, wenn sie in die Private Krankenversicherung (PKV) oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung wechseln möchten.
Ein solcher Fall betrifft Mark Lemke aus Bielefeld (Name geändert von der Neuen Westfälischen geändert). Als er seine Akte anforderte, um seinen Gesundheitszustand gegenüber einer Versicherung korrekt anzugeben, fand er darin gleich mehrere schwere Erkrankungen: eine akute Gastritis, wiederkehrende Ohnmachtsanfälle und eine Blutgerinnungsstörung. Nichts davon traf zu. Dennoch waren diese Diagnosen über Jahre hinweg bei Routineuntersuchungen abgerechnet worden – ohne dass er je entsprechende Medikamente erhalten hatte. Eine Erklärung seines Hausarztes dafür hat Lemke bis heute nicht.
Solche sogenannten Phantomdiagnosen sind nach Angaben von Versicherungsmakler Sharyar Honarbakhsh keine Einzelfälle. „Zum Thema Phantomdiagnosen in der Patientenakte erreichen uns mittlerweile jeden Tag zwischen drei und zehn Anfragen“, berichtet der Leiter des Bielefelder Unternehmens Beamtenservice gegenüber der Neuen Westfälischen. Besonders problematisch seien psychische Diagnosen, die von Versicherern als hohes Risiko gewertet würden. „Ganz bitter wird es für Menschen, wenn der Schadensfall eintritt – und die Versicherung sich weigert, zu zahlen.“
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