Ein Oppositionsverbot führt in den Totalitarismus

vor 12 Monaten

Ein Oppositionsverbot führt in den Totalitarismus
Bildquelle: Tichys Einblick

Das Verbot von Oppositionsparteien ist das deutlichste Kennzeichen totalitärer Zustände. In demokratischen Rechtsstaaten Kontinentaleuropas ist ein Parteiverbot zumeist nur vorstellbar, wenn es sich um den politischen Arm einer terroristischen Organisation handelt, wie dies 2003 bei der baskischen Partei Batasuna der Fall war. In den angelsächsischen Demokratien, allen voran in Großbritannien und den USA, ist ein Parteiverbot sogar völlig undenkbar, da dort die Freiheit der Meinungsäußerung über allem steht.

Angesichts dieser verbreiteten Ächtung von Parteiverboten sind ausländische Beobachter zunehmend besorgt, wie nonchalant eine linke Regierungspartei derzeit mit Forderungen nach einem Verbot einer konservativen Oppositionspartei umgeht, für die derzeit immerhin rund ein Viertel der deutschen Wähler stimmen würde.

Als die NSDAP 1933 mit dem Ermächtigungsgesetz die parlamentarische Opposition ausschaltete, hatte sie in den letzten halbswegs freien Wahlen vom November 1932 33,1 Prozent der Stimmen erhalten. Die SPD will sich nun mit einem Stimmenanteil von nur 16,4 Prozent der Oppositionspartei AfD, die nach aktueller Umfrage mit 25 Prozent Stimmenanteil doppelt so viele Wählerstimmen erhielte wie die SPD, entledigen.

Das Hauptargument der Verbotsfanatiker, die AfD stelle einen Wiedergänger der NSDAP dar und müsse daher „präventiv“ ausgeschaltet werden, ist verlogen und absurd. Bereits der schiere Vergleich der AfD mit der monströsen Hitler-Partei verharmlost den Nationalsozialismus in unerträglicher Weise.

Wenn überhaupt sich heute historische Vergleiche aufdrängen, dann sind es die verblüffenden Parallelen zwischen der SED-Diktatur und den drei heutigen Bundestagsparteien im Umgang mit konservativem und bürgerlich-liberalem Gedankengut. Der von Rot-Rot-Grün inzwischen auf allen gesellschaftlichen Ebenen proklamierte „Widerstand“ gegen alles, was sich der rot-grünen Transformation der Gesellschaft entgegenstellt, ist auf derselben elenden Ebene angekommen wie der inszenierte „Widerstand“ der SED-Parteigänger gegen die „faschistischen Elemente“, die es wagten, gegen die DDR-Diktatur aufzustehen.

Im übrigen gibt es offensichtlich weder im Programm der AfD noch in den Aussagen führender AfD-Politiker, wie sie im „Gutachten“ des Verfassungsschutzes zusammengetragen wurden, irgendwelche Anhaltspunkte dafür, dass die AfD Demokratieprinzip, Rechtsstaatsgebot oder Menschenwürdegarantie aktiv beseitigen wollte und dass dadurch die Voraussetzungen für ein Parteiverbot erfüllt sein könnten.

Daher ist bereits das anhaltende Gerede in Regierungskreisen und deren medialen Sprachrohren über die Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die größte parlamentarische Oppositionspartei mit einer funktionierenden Demokratie nicht vereinbar, da in diesem Verhalten die klare Absicht erkennbar wird, den Wähler davon abzuschrecken, sein Kreuz bei der AfD zu machen. Eine „wehrhafte Demokratie“, die sich mit fadenscheinigen Begründungen der Opposition zu entledigen versucht, mag „wehrhaft“ sein, aber sie ist keine Demokratie mehr.

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