Ludwigshafen hat einen Oberbürgermeister, aber keinen demokratisch legitimierten

vor 9 Monaten

Ludwigshafen hat einen Oberbürgermeister, aber keinen demokratisch legitimierten
Bildquelle: Tichys Einblick

Weil bundesdeutsche Wirklichkeit inzwischen jedes Kabarett in den Schatten stellt, möchte man eigentlich schreiben, dass gestern in Ludwigshafen die Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten der Nationalen Front, die jetzt „unsere Demokratie“ heißt, stattgefunden hat. Klaus Blettner von der CDU erhielt 58,5 Prozent der Stimmen, der ebenfalls von „unserer Demokratie“ aufgestellte Gegenkandidat Jens Peter Gotter von der SPD 41,5 Prozent der Stimmen. Die Zahlen hören sich beeindruckend an, so beeindruckend überhaupt Zahlen sein können, die an die Wände der Attrappen der Potjomkinschen Dörfer gemalt sind. Denn die Wahlbeteiligung lag bei sage und schreibe 24,1 Prozent, von 118.000 Wahlberechtigten ließen sich rund 28.500 Bürger von Ludwigshafen überzeugen, Statisten in „unserer Demokratie“ zu sein. Denn der AfD-Kandidat wurde im Vorfeld durch eine Intrige von der Wahl ausgeschlossen.

Obwohl Joachim Paul (AfD) Beamter ist, obwohl ihm beamtenrechtlich kein Fehlverhalten vorgeworfen wurde, wurde ihm im Zusammenspiel von Innenministerium, der Oberbürgermeisterin von Ludwigshafen und einem dubiosen „Netzwerk gegen Joachim Paul“ vorgeworfen, nicht auf dem Boden der Verfassung zu stehen. Joachim Paul zog mit einer Beschwerde vor das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße. Ob die Gewalten im SPD-Land Rheinland-Pfalz wirklich getrennt sind, weiß man nicht, ungetrennt ist jedenfalls die Gesinnung.

Die kurioseste Formulierung in der Ablehnung der Beschwerde von Joachim Paul durch das Gericht lautet: „Diese Zweifel sind auch nicht alleine dadurch ausgeräumt, dass der Antragsteller im Beamtenverhältnis steht. Zwar unterliegen Beamte der Pflicht, für die freiheitlich demokratische Grundordnung einzustehen. Daraus folgt jedoch nicht, dass jeder Beamter nach seiner Verbeamtung dieser Pflicht auch zu jeder Zeit genügt.“ Hegt das SPD-Land Rheinland-Pfalz einen Generalverdacht gegen alle Beamten oder nur gegen diejenigen, die der größten Oppositionspartei angehören? Aber es kommt noch willkürlicher: „Auch der Umstand, dass der Antragsteller Landtagsabgeordneter ist, vermag an der Einschätzung der o.g. Umstände durch den Wahlausschuss nichts zu ändern.“

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