Parteitag der Linken: Ein Antisemitismusbeschluss, der keiner ist

vor etwa 1 Jahr

Parteitag der Linken: Ein Antisemitismusbeschluss, der keiner ist
Bildquelle: Tichys Einblick

Was ist Antisemitismus? Welche Aussagen, Argumentationslinien und Verhaltensweisen sind als antisemitisch einzustufen? Auf diese Frage kann man legitimerweise unterschiedliche Antworten geben.

Einen Versuch, dies zu tun, stellt die Arbeitsdefinition der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) dar, eine andere die sogenannte Jerusalemer Erklärung.

Auf ihrem Parteitag am 10. Mai nun hat die Partei „Die Linke“ beschlossen, sich der 2021 verabschiedeten Jerusalemer Erklärung anzuschließen, und sich gegen die Definition der IHRA von 2016 zu wenden. In den deutschen Medien hat dies Aufsehen erregt, und das zu Recht. Die Linke legitimiert mit diesem Schritt bestimmte Ausdrucksformen des Antisemitismus, und zwar naheliegenderweise genau jene, die in linken Kreisen gepflegt werden.

Die Jerusalemer Erklärung zu Antisemitismus bietet laut ihrer Präambel eine Alternative oder Ergänzung zur Definition der IHRA an. Allerdings ist bereits die Haltung zur IHRA widersprüchlich: So wird einerseits kritisiert, dass deren Definition als Arbeitsdefinition nicht präzise genug sei und großen Spielraum für Interpretation lasse; andererseits meint man, sie definiere Antisemitismus zu eng und begrenze die Meinungsfreiheit und den Diskurs vor allem im Hinblick auf den Nahostkonflikt zu stark.

Nun lädt zwar die Definition der IHRA aufgrund ihrer Kürze und der Offenheit der Formulierung zu Interpretation ein, damit auch zu „enger“ Interpretation. Allerdings ist dies ja gerade der Auseinandersetzung förderlich – ebenso wie die in gewisser Weise „demütige“ Selbstbezeichnung als Arbeitsdefinition. Hier wird nicht festgelegt, was Antisemitismus ist; es handelt sich um einen Hinweisgeber, der offen ist für Forschungsergebnisse oder politische und gesellschaftliche Entwicklungen.

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