Cornelia Kaminski ist Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) und damit Leiterin der größten Lebensrechtsorganisation Deutschlands. 2026 richtet die ALfA ihr Augenmerk unter anderem verstärkt auf das Thema Leihmutterschaft – unter anderem richtet sie dazu am 6. März einen internationalen Kongress in Berlin aus. Aber Leihmutterschaft ist nicht die einzige Bedrohung, der die Menschenwürde ausgesetzt ist: Euthanasie, mangelnde Suizidprävention, Abtreibung – mit TE spricht Cornelia Kaminski über weitere Herausforderungen, die im neuen Jahr anstehen.
Tichys Einblick: Frau Kaminski, 2025 war in Sachen Lebensrecht ein bewegtes Jahr. Ein kurzer Rückblick: Was waren die großen Herausforderungen für die Lebensrechtsbewegung im letzten Jahr? Was ist aus Ihrer Sicht als Niederlage, was als Erfolg zu verbuchen?
Cornelia Kaminski: Niederlagen gab es auf europäischer Ebene: Das Europaparlament hat die Bürgerinitiative My Voice My Choice zur Annahme empfohlen. Diese Initiative fordert einen EU-Finanzmechanismus, der es Ländern ermöglicht, Frauen aus anderen Ländern Abtreibungen zu bezahlen. Das unterläuft natürlich das Subsidiaritätsprinzip. Denn die gesetzliche Regelung von Abtreibung obliegt eigentlich den Mitgliedstaaten. Das war nicht erfreulich.
Und nach Frankreich hat nun auch Luxemburg ein „Recht“ auf Abtreibung in die Verfassung aufgenommen. Die sozialistische spanische Regierung strebt das ebenfalls an. Was ich dramatisch finde, ist, dass Großbritannien tatsächlich Abtreibungen bis zur Geburt legalisiert hat. Dort gab es eine Frist bis zur 24. Woche, was ja auch schon spät ist. Aber jetzt können Frauen straffrei bis zur Geburt abtreiben.
Dabei können mittlerweile Frühgeborene ab der 21. Woche überleben, oder?
Ja. Das ist nicht einfach, natürlich, aber es ist möglich. Man muss sich das einmal vorstellen: Da hat man nun im Kreißsaal ein Frühgeborenes, das in der 24. Woche geboren wurde; da wird das komplette Team auf den Plan gerufen und kämpft mit allen Mitteln um das Überleben dieses Kindes, und es hat auch gute Chancen. Und nebenan ist da ebenfalls ein Kind in der 24. Woche, aber das ist unerwünscht – und darf daher keinesfalls lebend den Kreißsaal verlassen.
Das sind also erschütternde Nachrichten aus anderen europäischen Ländern. Gab es auch Erfolge in der Lebensrechtsarbeit?
Ja, die gab es, hauptsächlich in Deutschland. Einerseits ist zu Beginn des Jahres der Versuch, den Paragrafen §218 zu schleifen, gescheitert. Die ALfA hatte schon im Herbst mit einer großen Informationskampagne darauf aufmerksam gemacht, dass auch ein ungeborenes Baby ein Mensch ist, kein Zellhaufen. Wir wollten das Bewusstsein schärfen für das Recht auf Leben der Menschen von Anfang an.
Als dann der Druck der Ampelregierung zunahm, die Gesetzesänderung noch auf den letzten Metern kurz vor Zerfall der Ampelregierung durchzusetzen, haben wir auch an die CDU-Mitglieder und an die anderen Parteien appelliert, darauf hinzuweisen, dass es keine Mehrheit gibt im Land für eine Abschaffung des §218. Nicht einmal bei den Wählern der Ampelregierung sind die Menschen mehrheitlich dafür, den Paragrafen aus dem Strafgesetzbuch zu streichen. Und für 95 Prozent der CDU-Mitglieder ist das Recht auf Leben ein Kernanliegen ihrer Partei. Daran haben wir erinnert.
Das hat gewirkt und hat uns dann auch getragen, als es um die Auseinandersetzung um Frauke Brosius-Gersdorf ging. Wir haben da, wie ich finde, sehr sachlich und gut begründet informiert und argumentiert und darauf aufmerksam gemacht, dass Frau Brosius-Gersdorf ein problematisches Verständnis von Menschenwürde hat.
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