Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) stehen unter enormem finanziellem Druck. Die Defizite weiten sich immer weiter aus, und die Versicherten müssen steigende Beitragssätze hinnehmen. Nun greift der Gesetzgeber ein und treibt eine umfassende Reform voran. Eine Entlastung für die Beitragszahler bringt sie jedoch nicht – im Gegenteil: Die Versicherten müssen mit zusätzlichen Einschnitten und steigenden Kosten rechnen.
Am unmittelbarsten werden Patienten die Reform an der Apothekenkasse spüren. Die Zuzahlung für verschreibungspflichtige Arzneimittel steigt von derzeit mindestens fünf und höchstens zehn Euro auf mindestens 7,50 und höchstens 15 Euro. Das entspricht einem Aufschlag von 50 Prozent und ist die erste Anpassung seit 2004. Dieselben Beträge gelten künftig auch für Heilmittel wie Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie sowie für die häusliche Krankenpflege. Außerdem müssen Patienten bei einem stationären Krankenhausaufenthalt künftig 15 statt bisher zehn Euro pro Tag zahlen – weiterhin für maximal 28 Tage im Jahr.
Deutlich teurer wird auch der Zahnersatz. Der Festzuschuss der Krankenkassen zur Regelversorgung sinkt von 60 auf 50 Prozent. Wer sein Bonusheft zehn Jahre lückenlos geführt hat, erhält künftig nur noch 65 statt bisher 75 Prozent der Kosten erstattet. Ganz aus dem Leistungskatalog gestrichen werden zudem Cannabisblüten sowie bestimmte homöopathische und anthroposophische Arzneimittel.
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