Sie morden, stechen zu, oder begehen andere blutige Verbrechen – und doch kommen sie immer wieder straffrei davon: Ausländischen Tätern wird die Diagnose „schuldunfähig“ inzwischen schon fast reflexhaft erteilt. Statt für ihre Taten zu büßen, kommen sie in staatliche psychiatrische Einrichtungen und werden umsorgt. NIUS analysiert drei Fälle von schuldunfähigen Tätern.
Erst vor wenigen Tagen stach der Messermörder Sajad M. auf den 22-jährigen Marius Dick in Trier ein. Marius' Umfeld konnte noch nicht einmal trauern, da wurde bereits spekuliert, Sajad M. sei möglicherweise schuldunfähig, also psychisch krank. Sajad M. ist nicht der Erste, der womöglich als „schuldunfähig“ eingestuft wird.
Marius Dick ist Tot. Erstochen von einem Afghanen.
Auf Gerechtigkeit wird seine Familie warten müssen, vielleicht für immer. Denn ein Richter ordnete statt Untersuchungshaft die Unterbringung in der geschlossenen forensischen Psychiatrie an, da der Täter zuletzt in psychiatrischer Behandlung war. Ob der Tatverdächtige Herr seiner Sinne war, wird ein Gutachten klären. Sajad M. soll die Tat gestanden haben.
Auch der Fall des Armeniers Gor H. (damals 29 Jahre alt) trägt diese Handschrift. Im Juni 2022 raste H. mit einem Auto über die Berliner Luxusmeile Tauenzienstraße am Kurfürstendamm. Wie aus der Urteilsbegründung, die NIUS vorliegt, hervorgeht, hat Gor H. mutwillig Passanten auf dem Gehweg überfahren und landete schließlich in einem Schaufenster des Parfum-Riesen Douglas. Eine Lehrerin wurde dabei getötet. Die Frau aus Hessen war einfach nur zur falschen Zeit am falschen Ort. Ihre Schulklasse musste das grausame Verbrechen mit ansehen. Weitere 16 Menschen wurden dabei verletzt, viele davon schwer. Später brachte man H. in eine geschlossene Einrichtung, im Nachhinein erklärte ein Gericht ihn für schuldunfähig. Das bedeutet, Gor H. lebt bis auf Weiteres in einer psychiatrischen Klinik und kam somit straffrei davon. Dabei lief sein Leben eigentlich relativ geregelt ab.
Hier endete die Amokfahrt von Gor H.
Gor H. kam 2005 aus seiner Heimatstadt Erivan in Armenien nach Deutschland. Gemeinsam mit seiner Mutter und seinen zwei Geschwistern wollte die Familie in die Bundesrepublik, weil H.s Bruder an Blutkrebs erkrankt war. Der Bruder des Täters sollte in Deutschland eine bessere Behandlung erhalten, doch nur wenige Monate nach der Einreise starb er an den Folgen seiner Krankheit. Trotz der Trauer lebte die Familie ein geregeltes Leben in einer Wohnung in Berlin-Charlottenburg. Der spätere Amokfahrer Gor H. ist seit der 7. Klasse in Deutschland zur Schule gegangen, hatte viele Freunde und war das, was man gemeinhin als „gut integriert“ bezeichnet. Weiter heißt es in der Urteilsbegründung, H. spiele gerne Fußball und habe nach der 10. Klasse den Hauptschulabschluss absolviert.
Nachdem H. selbst nach Wiederholung der 10. Klasse nicht zum Abitur zugelassen wurde, weigerte er sich, den Unterricht zu verlassen und der Schule fernzubleiben. Im Urteil heißt es: „Der Beschuldigte nahm jedoch – wozu er nicht mehr berechtigt war – an den bisherigen Kursen weiter teil und ließ sich hiervon auch nicht durch entsprechende Aufforderungen von Lehrkräften der Schule abhalten, sodass er zu Beginn des Jahres 2013 mehrfach durch die Polizei, dies schließlich auch unter Anwendung körperlicher Gewalt, aus dem Klassenzimmer entfernt werden musste.“
Trotz Auseinandersetzung mit Polizei und Schule schien Gor H.s weiteres Leben erst einmal normal zu verlaufen. Er nahm Fahrstunden und erhielt seinen Führerschein, doch dann wies er sich plötzlich in eine Klinik ein. H. klagte über akustische Halluzinationen. Danach, so protokolliert die Urteilsbegründung den Verlauf der Schullaufbahn von Gor H., soll bei dem Amokfahrer eine paranoide Schizophrenie diagnostiziert worden sein. Im weiteren Verlauf seines Lebens stand Gor H. unter Medikamenteneinfluss. Neben vereinzelten Auffälligkeiten gegen seine Mutter oder Schwester schien es ihm gutzugehen. Bis zur Amokfahrt, neun Jahre später, war er nicht vorbestraft. In der Urteilsbegründung heißt es: „In der Folgezeit wurde der Beschuldigte zwei weitere Male – vom 29. März bis 19. April 2018 und vom 27. Juli bis 5. August 2018 – zwangsweise stationär in der Psychiatrie der Schlossparkklinik behandelt, nachdem er seine Medikamente eigenständig abgesetzt und sich eine psychotische Symptomatik mit Verfolgungswahn und Fehlhandlungen gezeigt hatte.“
PUTINS KRIEG: Ukraine im Wettlauf gegen die Zeit! Russen erkämpfen sich die Überhand zurück | STREAM










