Nur drei Tage nach der Gründung der neuen AfD-Jugendorganisation “Generation Deutschland”, sieht der Päsident des Thüringer Verfassungsschutzes, Stephan Kramer, Hinweise auf eine rechtsextreme Haltung. Bemerkenswert ist dabei nicht der Verdacht, sondern das Tempo, in dem er ausgesprochen wird.
Der Jurist Ulrich Vosgerau gibt Tichys Einblick eine ganz andere Perspektive: “Der Präsident des Landesamtes für Verfassungsschutz in Thüringen hat keinesfalls die Aufgabe, sich mit der Gründung einer bundesweiten parteigebundenen Jugendorganisation zu beschäftigen, die im Bundesland Hessen stattfand. Um so weniger hat er diese Vorgänge öffentlich und nach Art eines linken Journalisten oder Aktivisten zu kommentieren.” Noch dazu meint Vosgerau: “Der Verfassungsschutzpräsident von Thüringen hätte sich allenfalls in Gestalt des Landesverfassungsschutzberichtes zu äußern, auch dort aber nicht über bundespolitisch relevante Vorgänge, die sich in Hessen zugetragen haben.
Aus Sicht Vosgeraus überschreitet Kramer, der Präsident des Thüringer Landesamtes für Verfassungsschutz, mit seiner öffentlichen Bewertung den Aufgabenbereich, der ein Landesverfassungsschutzpräsident normalerweise hat.
Stephan Kramer erfüllt darüber hinaus nicht die formalen Anforderungen, an das Amt des Verfassungsschutzpräsidenten. Nach § 2 Abs. 3 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes soll das Präsidentenamt „nur einer Person übertragen werden, die die Befähigung zum Richteramt besitzt“, sprich eine Person, die Volljurist ist. Diese Qualifikation besitzt Kramer nicht, obwohl das Gesetz diese Voraussetzung ausdrücklich als Standard für das Amt nennt.
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