Kramer hält Neutralitätspflicht des Bundesverfassungsschutzes für „fatal“

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Kramer hält Neutralitätspflicht des Bundesverfassungsschutzes für „fatal“
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In einem Interview mit dem Deutschlandfunk bedauerte der thüringische Verfassungsschutzpräsident Stephan Kramer am Montag die im Wahlkampf geltende Neutralitätspflicht – weshalb vor der Bundestagswahl keine Neueinstufung der AfD veröffentlicht wird. „Ich denke, das ist höchst bedauerlich“, so Kramer. „Vor allen Dingen vor dem Hintergrund, weil hier die sogenannte Neutralitätspflicht und die Mäßigung im Wahlkampf in den Vordergrund gestellt wird“.

Er halte das für keine durchgreifenden Begründungen. Die Entscheidung des Bundesamtes, kein neues Gutachten vor der Wahl zu veröffentlichen, nannte er „verkehrt und fatal und eine falsche Interpretation der aktuellen Rechtslage“. Zudem meinte Kramer beim Bundesparteitag der AfD eine zunehmend öffentliche Radikalisierung erkennen zu können: „Ich denke, die Partei hat jetzt auf dem Bundesparteitag gezeigt, dass jede Scheu gefallen ist, sich hinter noch irgendwelchen Worten zu verstecken, sondern man zeigt ganz deutlich seinen völkischen Nationalismus und auch seine Verfassungsfeindlichkeit, die wir in den Verfassungsschutzämtern ja herausgearbeitet haben.“

Daher befürwortet der thüringische Verfassungsschutzpräsident ein Verfahren gegen die AfD: „Schauen Sie, das Verbotsverfahren nach Artikel 21 ist ein legitimes Recht unserer Verfassung, also ein demokratisches Recht, wenn Sie so wollen, die Feinde unserer Demokratie zu bekämpfen und als Ultima Ratio auch aus dem Spiel zu nehmen“, so Kramer. Die wehrhafte Demokratie müsse zeigen, dass sie es mit ihren eigenen Regeln „ernst meint“.

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