Wenn Richter Energiepolitik machen: Der Rechtsstaat als Hebel der Deindustrialisierung

vor etwa 2 Monaten

Wenn Richter Energiepolitik machen: Der Rechtsstaat als Hebel der Deindustrialisierung
Bildquelle: Tichys Einblick

Der sogenannte „Weltklimarat“ IPCC hat seine frenetischsten Katastrophenszenarien zurückgerufen. Das extreme Szenario RCP8.5 und sein Nachfolger SSP5-8.5 gelten nicht mehr als realistischer Leitpfad. Hinter diesen Kürzeln verbergen sich dramatische Warnungen von vier oder fünf Grad Erwärmung bis zum Ende des Jahrhunderts. Dies war jahrelang der große Schrecken der Klimapolitik: immer mehr Kohle, immer mehr Emissionen, immer mehr Erwärmung, immer drastischere Folgen für die geplagte Menschheit.

Nun wird zurückgerudert. Die Annahmen für jene Modellrechnungen waren zu hoch gegriffen. Das müsste eigentlich auch Folgen für jenen skandalösen Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts haben. Denn genau diese Katastrophenszenarien bildeten die Grundlage des Beschlusses.

Die ist nun entfallen. Auf die Frage, ob damit auch dem Klimabeschluss die Geschäftsgrundlage entzogen sein müsste, sagt Staatsrechtler Prof Ulrich Vosgerau im Gespräch dem TE Wecker: „Nein, also unmittelbar nicht. Man hört das jetzt viel in den sozialen Medien. Ein rechtskräftiges Urteil hat keine Geschäftsgrundlage in diesem Sinne. Es ist auch noch nicht mal so, dass das Bundesverfassungsgericht seinen skandalösen Klimaschutzbeschluss seinerzeit einseitig auf dieses Extremszenario gestützt hätte. Das jetzt zurückgezogene Extremszenario ist freilich in anderen Konstellationen wichtig gewesen, zum Beispiel bei der Aufstellung von Klimaschutzplänen der Bundesregierung. Da könnte man nun ein Stück weit sagen, dem ist die Geschäftsgrundlage entzogen. Aber der Klimaschutzbeschluss des Bundesverfassungsgerichts steht ja zunächst einmal, und ihn wieder aus der Welt zu schaffen, was eben für die Interessen Deutschlands wirklich enorm wichtig wäre, ist sogar noch schwerer geworden, als es ursprünglich war.“

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