Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass einem Kind aus Jordanien, das von seinen in Deutschland lebenden Eltern getrennt ist, die Einreise in die Bundesrepublik ermöglicht werden muss. Der am Donnerstag veröffentlichte Beschluss betrifft ein Eilverfahren, das im Namen des Kindes angestrengt wurde.
Das Kind wurde im August 2023 in Deutschland als Sohn jordanischer Staatsangehöriger geboren. Zum Zeitpunkt seiner Geburt hielten sich beide Elternteile legal in Deutschland auf. Ein Antrag auf Aufenthaltserlaubnis für das Kind war ebenso offen wie die Entscheidung über die Verlängerung der Aufenthaltstitel der Eltern.
Im Sommer 2024 reiste die Familie vorübergehend nach Jordanien. Bei der Rückkehr wurde dem Kind im Gegensatz zu seinen Eltern die Wiedereinreise verweigert. Die zuständigen Behörden begründeten dies mit einem fehlenden Einreisevisum und verwiesen zugleich auf noch ungeklärte Sicherheitsbedenken gegenüber dem Vater und möglicherweise auch gegenüber der Mutter.
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