„Dann werden wir keine intakte Marktwirtschaft mehr haben“

vor 9 Monaten

„Dann werden wir keine intakte Marktwirtschaft mehr haben“
Bildquelle: Tichys Einblick

Tichys Einblick: Professor Scholz, am 12. Oktober fand eine Volksabstimmung in Hamburg über den sogenannten Zukunftsentscheid statt, also über Klimaneutralität in der Hansestadt. Hamburg hatte bislang Klimaneutralität für 2045 angestrebt. Nun also der Volksentscheid. Bei einer Wahlbeteiligung von 43 Prozent waren 53 Prozent dafür, die Klimaneutralität auf 2040 vorzuverlegen. Wie bewerten Sie dieses Votum juristisch und politisch?

Rupert Scholz: Das Datum 2045 für den Ausstieg aus der CO2-Emission kommt ja von der EU. Aber wenn Hamburg jetzt alleine sagt, wir gehen vor auf 2040, ist das eine landesrechtliche Regelung, die im Grunde gegen das EU-Recht verstößt. Das heißt, die Hamburger sind in der Form gar nicht zuständig, eine eigenmächtige CO2-Regelung zu erlassen. Insbesondere auch deshalb, weil die Umsetzung des EU-Rechts eine Sache des Bundes ist und nicht des Landes. Insofern ist dieses von den Klimaideologen bejubelte Ergebnis in Hamburg sehr fragwürdig. Denn Zuständigkeiten dürfen nicht verletzt werden, und das ist hier geschehen.

Wird der Europäische Gerichtshof dazwischenfunken? Wird die EU-Kommission dazwischenfunken?

Das ist eine interessante Frage. Ich befürchte, dass einige in der EU, vor allem etwa Ursula von der Leyen, die sich ja sehr klimabewegt gibt, jetzt sagen, na wunderbar, das lassen wir mal laufen. Vielleicht finden sich noch Nachfolger, die das auch machen wie die Hamburger. Aber das ist eine Aufgabe der Bundesregierung. Die Bundesregierung muss dafür sorgen, dass dieses Unternehmen aus Hamburg schnell wieder verschwindet. Es geht um Bundeseinheitlichkeit. Das darf die Bundesregierung nicht hinnehmen.

Es ist ja eigentlich ein Ergebnis, das nur 22 Prozent der Wahlberechtigten mittragen. Zudem kommt einem hier wieder das Klimaurteil des Bundesverfassungsgerichts vom März 2021 in den Sinn. Dort geht man davon aus: Die bis zum Jahr 2030 zugelassene Emissionsmenge Deutschlands sei bis 2030 weitgehend aufgebraucht, sodass ab 2031 drastischere Freiheitsbeschränkungen drohten. Bringt uns dieses Urteil scheibchenweise weitere Einschränkungen von Freiheiten?

Ja, das würde ich so sagen. Diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist eine, die ich bereits damals kritisiert habe, weil sie eine Verfassungsauslegung wählt, die nicht mit der Verfassung vereinbar ist. Es geht um Artikel 20a Grundgesetz, der den Umweltschutz garantiert, auch für künftige Generationen.

Ich habe den Artikel selbst seinerzeit in der Verfassungsreform nach der Wiedervereinigung mitformuliert. Ich habe besonderen Wert darauf gelegt und war damit durchaus auch mit der Mehrheit der Kommission einig, dass das kein Grundrecht ist, das ist nicht etwas Einklagbares, subjektiv Einklagbares. Aber was ist hier geschehen? Das Bundesverfassungsgericht hat sich darüber hinweggesetzt, hat den 20a einfach mit dem Artikel 2 Absatz 1, der die freie Entfaltung der Persönlichkeit schützt, sozusagen zusammengerührt, und hat daraus plötzlich eine grundrechtliche Position erlassen, für künftige Generationen, die es noch gar nicht gibt.

Dafür wurde ja reichlich pathetisch der Begriff der Generationengerechtigkeit erfunden.

Generationengerechtigkeit ist sehr wohl ein politisches Programm. Das ist auch richtig. Generationengerechtigkeit brauchen wir zum Beispiel im Rentenrecht. Also für künftige Generationen, das ist schon in Ordnung. Aber es gibt hier keine einklagbaren Positionen. Das ist ein ganz entscheidender Unterschied. Es kommt ein weiteres Problem hinzu: Im Zuge der Verschuldungspolitik wurde der Grundsatz der Klimaneutralität verfassungsrechtlich eingeführt.

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