Auf einem Flug von Mumbai nach Zürich verging sich ein indischer Geschäftsmann an einem fünfzehnjährigen Mädchen, nachdem diese eingeschlafen war. Mittels Anwendung des neuen Sexualstrafrechts wurde der Täter nun zu eineinhalb Jahren bedingter Freiheitsstrafe verurteilt, hat ein fünfjähriges Einreiseverbot für die Schweiz erhalten und wird abgeschoben.
Wie die Schweizer Zeitung Tagesanzeiger berichtete, flog das Mädchen im März in einem A330 der Fluggesellschaft Swiss von Mumbai nach Zürich; ihr Sitznachbar: ein 44-jähriger indischer Geschäftsmann. Am Anfang des neunstündigen Nachtflugs unterhielten sich die beiden noch kurz und oberflächlich, bevor das Mädchen einschlief. Laut der Zeitung Blick fing ihr Sitznachbar dann an, einen Arm um sie zu legen und sie zu berühren.
Dann griff er in die Hose des Mädchens und drang mit seinem Finger vaginal in sie ein. Zusätzlich nahm er die Hand des Opfers in seinen Schoß und rieb diese an seiner Kleidung. Aufgrund dieser unvorhersehbaren Tat verfiel das junge Mädchen in einen Schockzustand und war außerstande, sich dagegen zu wehren.
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