Mann nennt CSU-Abgeordnete Dorothee Bär „hirnloser Krapfen“ – Hausdurchsuchung!

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Mann nennt CSU-Abgeordnete Dorothee Bär „hirnloser Krapfen“ – Hausdurchsuchung!
Bildquelle: NiUS

„Ich stelle nur Strafanzeige, wenn ein Kommentar hochdramatisch problematisch ist, dass es bis hin zu Morddrohungen geht. Beleidigungen zeige ich nicht an“. Das behauptete die CSU-Bundestagsabgeordnete Dorothee Bär vergangene Woche bei Hart aber fair. Nun kam raus: Ende November gab es eine Hausdurchsuchung bei einem Mann, der die Politikerin auf X als „hirnlosen Krapfen“ bezeichnet hatte.

Wie der bekannte Strafrechtler Konstantin Grubwinkler aus dem bayerischen Freilassing in seinem Video-Podcast berichtet, hat die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion selbst die Strafanzeige gegen seinen Mandanten gestellt. Der Kommentar des Mannes auf X: „Wie kann so ein hirnloser Krapfen nur stellvertretende Vorsitzende von irgendwas sein?“

Dass sein Mandant für einen derartigen Kommentar eine Hausdurchsuchung über sich ergehen lassen musste, sei nicht mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vereinbar, sagt Grubwinkler. Das Gericht habe mehrfach betont: „Die Durchsuchung der Wohnung ist ein schwerer Eingriff in das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung. Dieser Eingriff muss in angemessenem Verhältnis zur Schwere der Tat stehen.“

Grubwinkler weiter: „Wo ist da die Verhältnismäßigkeit? Wenn das verhältnismäßig sein soll, dann können wir uns die Sache mit der Verhältnismäßigkeit gleich sparen. Wenn das so abläuft, können wir uns den Richter-Vorbehalt auch sparen. Dass Richter so etwas unterschreiben, da fühle ich mich in Deutschland nicht zu 100 Prozent sicher. Weil du immer irgendwie die Angst haben musst, dass die Tür von der Polizei eingetreten wird, weil irgendjemand etwas angezeigt hat, was ihm nicht passt, und ein Richter das durchwinkt. Da fühle ich mich vom Rechtsstaat im Stich gelassen, in einem Land, in dem sowas möglich ist. Ermittlungsrichter sind nicht dafür da, Gehilfen der Polizei zu sein bei der Durchsuchung, sondern dafür, das Handeln der Polizei auf Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Das ist eines der Kerngebiete des Rechtsstaates.“

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