Bereits am 29. April soll eine abermalige „Gesundheitsreform“ in Gestalt des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes vom Bundeskabinett beschlossen werden und in die parlamentarischen Beratungen gehen.
Der Gesetzentwurf umfasst insgesamt 43 der 66 Maßnahmen, welche die GKV-Finanzkommission Ende März vorgestellt hatte. Zwölf der Maßnahmen hat das Ministerium nach eigenen Angaben angepasst und 14 weitere Maßnahmen aus dem eigenen Haus aufgenommen.
Um den durchschnittlichen Beitragssatz bis zum Jahr 2030 bei 17,5 Prozent stabilisieren zu können, sollen diese nunmehr 57 jetzt zu beschließenden Einzelmaßnahmen dann im Jahr 2030 insgesamt 42,8 Milliarden Euro an Entlastung für den Beitragssatz bringen. Das wären sogar 2,4 Milliarden mehr an Entlastung, als das ohne Reform für 2030 erwartete Kassen-Defizit von 40,4 Milliarden Euro betragen würde.
36,3 Milliarden Euro der Entlastungssumme soll auf Minderausgaben und 6,5 Milliarden auf Mehreinnahmen entfallen. Von den insgesamt also 42,8 Milliarden Euro sollen die Patienten 4,4 Milliarden tragen durch Leistungskürzungen und Zuzahlungsanpassungen, die Versicherten weitere 3,5 Milliarden durch die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze und die ab 2028 greifende Einschränkung der beitragsfreien Mitversicherung von Ehegatten. Die Arbeitgeber wiederum sollen mit 3 Milliarden Euro belastet werden.
Der größte Teil der Einsparungen soll jedoch die sogenannten Leistungserbringer betreffen, insbesondere also Ärzte und Krankenhäuser. Bei den rund 1.800 Krankenhäusern mit ihren rund 1,5 Millionen Beschäftigten, auf die derzeit rund 33 Prozent der Kassenausgaben entfallen, sollen die Einsparungen durch die jetzt beabsichtigten Maßnahmen bis 2030 auf 12,8 Milliarden Euro anwachsen. Bei der ambulanten ärztlichen Behandlung, die 16 Prozent der Kassenausgaben ausmacht, sollen dies bis zu 7 Milliarden Euro sein, was massive Honorarkürzungen für die 190.000 Ärzte und Psychotherapeuten sowie ihre rund 330.000 Praxisangestellten bedeuten wird.
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