Gericht wollte verhindern, dass Pflegerin sich gegen Baerbock wehrt

vor mehr als 1 Jahr

Gericht wollte verhindern, dass Pflegerin sich gegen Baerbock wehrt
Bildquelle: NiUS

Eine Kinderpflegerin aus Bayern, die in erster Instanz zu einer 6000-Euro-Strafe verurteilt worden war, weil sie Außenministerin Baerbock als „Hohlbratze“ bezeichnet hatte, wurde am Montag von einem Landgericht freigesprochen. Brisant: Kurz nach ihrer Verurteilung im vergangenen Jahr hatte das Gericht sie davor gewarnt, in Berufung zu gehen.

„Es wird höchst vorsorglich darauf hingewiesen, dass die Berufung nach Aktenlage wenig aussichtsreich erscheint“, heißt es in einem Brief von Ende 2023, der NIUS vorliegt. Man warnte sie: „Erhebliche Kosten“ seien zu erwarten.

Auch auf die Kosten, die eine erneute Anwesenheit eines Gutachters bedeuten würden, wies man die Frau hin. Zum Hintergrund: Der Strafverteidiger, der die Frau in der ersten Verhandlung vertrat, hatte der Frau geraten, auf eine Schuldunfähigkeit zu setzen. Deshalb war auch in der Berufungsverhandlung am Montag ein Gutachter anwesend.„Mich hat das Schreiben im ersten Moment sehr schockiert“, erzählt die freigesprochene Pflegerin. „Da stockt einem schon der Atem, wenn einem damit gedroht wird, dass hohen Kosten auf einen zukommen“. Trotzdem legte ihr Anwalt Berufung ein – genau die richtige Entscheidung, wie sich am Montag zeigte.

In einer Antwort auf eine NIUS-Anfrage erklärt das Gericht, es habe sich bei dem Schreiben nicht um eine Warnung gehandelt, sondern um eine „vorläufige Würdigung, die dem Angeklagten mitgeteilt wird, um insbesondere auch das Kostenrisiko besser bewerten zu können.“

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