Am 10. Dezember stellte das Publikationsportal der Bundesregierung einen Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung zum Download bereit:
„Der Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung informiert über die Strafbarkeit von weiblicher Genitalverstümmelung – auch bei einer Durchführung im Ausland – und über den möglichen Verlust des Aufenthaltstitels. Er dient vor allem dem Schutz vor weiblicher Genitalverstümmelung in den Herkunftsländern während der Ferienzeiten und kann im Reisepass mitgeführt werden. Er kann den Familien helfen, sich dem gesellschaftlichen und familiären Druck in den Herkunftsländern entgegen zu stellen. Zielgruppe sind primär die bedrohten Mädchen und ihre Familien. Weiterhin dient der Schutzbrief aber auch zur allgemeinen Aufklärung“ , heißt es dort.
Aus gutem Grund ist Genitalverstümmelung seit Jahrzehnten in westlichen Demokratien verboten. Dies ist kein Akt kulturellen Imperialismus‘, sondern eine moralische und medizinische Notwendigkeit. Schmerzen, Infektionen, Unfruchtbarkeit, sexuelle Dysfunktion und psychisches Trauma hinterlassen lebenslange Spuren bei Tausenden von Mädchen.
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