Am Freitag wird ab 9 Uhr vor dem Amtsgericht Heilbronn verhandelt, ob die Bezeichnung von Friedrich Merz als „Lackaffe“ eine „ehrverletzende“ Beleidigung nach Paragraf 188 StGB ist. Wie der Tagesspiegel berichtet, war erst einen Tag zuvor bekannt geworden, dass das Amtsgericht einen Strafbefehl erlassen hatte. Gegen einen Internetnutzer wurde eine Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen, also einem Monatslohn, verhängt.
Die Polizei hatte auf Facebook im Oktober 2025 über einen Besuch des Kanzlers in Heilbronn und über ein Flugverbot während dieser Zeit informiert. Rund 400 Leute kommentierten den Beitrag. Der Nutzer kommentierte: „Und alles wegen dem Lackaffen.“ Der Mann legte Widerspruch gegen den Strafbefehl ein, sodass nun vor dem Amtsgericht verhandelt wird. Eine Gerichtssprecherin teilte mit, dass es sich bei der Bezeichnung „Lackaffe“ um eine „ehrverletzende und sozial herabsetzende Missachtung der im politischen Leben stehenden Person“ handele, die geeignet sein könne, „die Person in der öffentlichen Wahrnehmung herabzuwürdigen und deren politisches Wirken nicht unerheblich zu erschweren“ – wie es der Straftatbestand nach Paragraf 188 StGB beschreibt.
Laut dem Tagesspiegel ist unklar, warum die Staatsanwaltschaft erst einen Tag vor dem Hauptverfahren über den Erlass des Strafbefehls informierte, ohne dabei den bald anstehenden Gerichtstermin zu erwähnen. Auf Anfrage der Zeitung teilten die Ermittler bereits Anfang April mit, dass die Ermittlungen zu dem Fall abgeschlossen seien – jedoch ohne das Ergebnis mitzuteilen. Wann der Strafbefehl erlassen wurde, ist unbekannt. Ein Strafbefehl wird ohne Verhandlung durch ein Gericht erlassen. Nur wenn der Betroffene seine Verurteilung nicht akzeptiert und dagegen Einspruch einlegt, kommt es zu einer öffentlichen Gerichtsverhandlung.
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