Das EU-Parlament hat mit 389 Ja-Stimmen gegen 206 Nein-Stimmen (bei 32 Enthaltungen) die Rückführungsverordnung (Return Regulation) der Kommission angenommen. Damit wird der Weg für Verhandlungen mit dem Rat (Mitgliedstaaten) und der Kommission frei (Trilog).
Die Verordnung soll die Rückführung (Abschiebung) von Personen ohne Bleiberecht in der EU effizienter und einheitlicher gestalten. Die aktuelle Rückführungsquote liegt oft nur bei 20 bis 30 Prozent, weil Herkunftsländer nicht kooperieren, Identitäten unklar sind oder Rechtsmittel den Prozess verzögern. EVP, ECR, Patriots for Europe wollen das Asylsystem reparieren und die Belastung für Sozialsysteme, Wohnraum und innere Sicherheit reduzieren.
Echte Flüchtlinge können weiter Asyl beantragen. Die Verordnung zielt vor allem auf die Durchsetzung schon bestehender Rückführungsentscheidungen. Ob sie die Netto-Zuwanderung spürbar senkt, hängt von der Umsetzung ab: Drittstaaten müssen kooperieren (was oft nur mit finanziellen Anreizen klappt), Gerichte können Teile anfechten, und die Logistik für Zehntausende Fälle ist komplex. Viele Elemente (zum Beispiel Return Hubs) brauchen noch konkrete Abkommen. Deutschland wird wieder versuchen, die strengen Regelungen zu unterlaufen – aber die Öffentlichkeit weiß dann, wer dafür verantwortlich ist.
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