Es ist ein hochpolitisches Urteil. Und wieder einmal eines, das frei in der Luft zu schweben scheint, als gäbe es gar keine korrespondierende Realität dazu und nicht verschiedene Güter, die es abzuwägen gälte. Im Urteil heißt es apodiktisch: „Ein Mitgliedstaat darf … einen Staat nicht in die Liste sicherer Herkunftsstaaten aufnehmen, wenn dieser Staat nicht seiner gesamten Bevölkerung einen ausreichenden Schutz bietet.“ Das ist der zentrale Satz. Und „seiner gesamten Bevölkerung“ wird dann noch ausbuchstabiert als „in Bezug auf bestimmte Personengruppen“. Es soll demnach reichen, wenn eine „bestimmte“, wenn auch stark in der Minderheit befindliche, Gruppe in einem Staat als gefährdet gilt. Ist das der Fall, dann darf kein Mitgliedsstaat den betreffenden Staat zum sicheren Herkunftsstaat erklären – jedenfalls nicht, bevor eine neue Verordnung der EU zum integrierten Asylrecht (GEAS) in Kraft tritt. Das ist aber erst für den Juni 2026 geplant. Süffisant heißt es dann noch: „aber es steht dem Unionsgesetzgeber frei, diesen Zeitpunkt vorzuverlegen“.
Es geht also wieder einmal um ein Urteil zugunsten von weitgehend abstrakt gedachten Gruppen, denen auf diesem Wege ein Asylschutz beinah schon garantiert wird, ganz gleich ob die einzelnen Gruppenmitglieder konkret verfolgt sind. Und in diesem Fall breitet das EU-Gericht den Schutz auch noch auf alle Bürger des betreffenden Staates aus, mindestens vorübergehend, bis GEAS kommt.
Polizeigewerkschafts-Vize Heiko Teggatz (DPolG) sieht laut Bild gar das Gelingen von GEAS schlechthin auf der Kippe: „Das sind ganz schlechte Vorzeichen für das Gelingen der Umsetzung eines gemeinsamen europäischen Asylsystems (GEAS).“ Für alle EU-Mitglieder, die eine Liste von sicheren Herkunftsländern führen, bedeutet das Urteil des EU-Gerichtshofs ein neues Hindernis auf dem Weg zu mehr Sicherheit an den Grenzen und im Inland.
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