Endstufe des Irrsinns: Correctiv erklärt, mit „Ausweisung deutscher Staatsbürger“ sind keine realen Ausweisungen gemeint

vor 8 Monaten

Endstufe des Irrsinns: Correctiv erklärt, mit „Ausweisung deutscher Staatsbürger“ sind keine realen Ausweisungen gemeint
Bildquelle: NiUS

Es ist die letzte rhetorische Verzweiflungstat eines linken NGO-Mediums, das Ende 2024 mit einer einzigen Fake-Story über eine rechte Veranstaltung in Potsdam eine landesweite Hysterie auslöste: Correctiv trieb Millionen Demonstranten „gegen Rechts“ auf die Straße und verleitete Bundesregierung wie öffentlich-rechtliche Medien zu Falschbehauptungen über „Deportationen“. Der manipulative Charakter des Berichts liegt inzwischen auch vor Gericht offen zutage, weil Staatsrechtler Ulrich Vosgerau – ein Teilnehmer jenes Treffens – den Rechtsstreit gegen Correctiv und zahlreiche Medien mit der Kanzlei Höcker bis zum Ende durchkämpft.

Am Dienstag verhandelt das Landgericht Hamburg erneut über den Potsdamer Correctiv-Bericht. Ulrich Vosgerau greift die Kernaussage der Geschichte an. Sie sei eine Falschbehauptung. Correctiv setzt dagegen eine bemerkenswerte Verteidigungslinie. Das Medium behauptet, der Satz „Masterplan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger“ sei nie wörtlich gemeint gewesen. Es handele sich dabei lediglich um eine Wertung, nicht um eine Tatsachenbehauptung.

Konkret sagte Correctiv im Prozessverlauf: Die Formulierung zur „Ausweisung deutscher Staatsbürger“ sei nicht als „technisch-tatsächliche Zusammenfassung“ zu verstehen, sondern nur als „wertende Prognose im Hinblick auf etwaige künftige Maßnahmen“.

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