In München wurden mehrere hundert Menschen genötigt, eine Nacht im Flugzeug zu verbringen. Angeblich, so die Auskunft des Flughafens, hätten keine Busse mehr zur Verfügung gestanden, mit denen man sie vom Flugfeld ins Terminal hätte bringen können.
Strafverteidiger Thomas Tschammer empfiehlt gegenüber TE, einen solchen Fall nicht auf sich beruhen zu lassen.
Laut Tschammer könnte es sich hier um Nötigung und Freiheitsberaubung handeln. Seiner Meinung nach ist das Handeln der Kommandanten der Flugzeuge und der Münchner Flughafenverwaltung strafbar. Er ist weiter der Meinung, dass den betroffenen Passagieren wegen Nötigung und Freiheitsberaubung ein Notwehrrecht zugestanden hätte.
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